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wacase: Offline
Ort: Quedlinburg ![]() Beitrag Datum: 10.01.2019 Uhrzeit: 16:40 ID: 57074 | Social Bookmarks: Ich weiß das die Freistellung gegenüber Haftungsansprüchen durch den Bauherren nicht so einfach ist, wie es klingt und auch nie zu 100 Prozent zählt. Aber rein technisch muss es noch möglich sein so "dünne" Stahlseile einigermaßen befestigen zu können ohne eine nachträgliche "Lockerung " an den Besteigungen zu haben.Da sehe ich für mich halt eher die Gefahr, da dies bei uns mehrfach passiert ist!!! Wie gesagt die Durchbiegung der Seile ist mir egal.....! Anbei mal 1-2 Bilder wie es doch anscheinend funktionieren kann.... |
Social Bookmarks: Wenn das mehrfach passiert ist, sollte man vorher klären warum ... Ggf. mal den Seilhersteller nachfragen ... wenn Befestigungsprofil nicht nach gibt, vielleicht Materialermüdung ... kann ich mir aber nicht vorstellen ... Und sorry, es sollte Ihnen nicht egal sein, weil der Fertiger dafür haftet ... ich als Fachplaner bearbeite viele LVˋs mit Rotstift und Bedenkenanmeldungen bis hin zu Verweigerung der Planung! | |