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noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

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Datum: 29.12.2006
Uhrzeit: 00:56
ID: 20604



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also die maximale Steigung mit Zwischenpodesten bezieht sich auf die Barrierefreiheit. Wenn du gewährleistest, daß alle Bereiche auch anders für Rollstuhlfahrer erreichbar sind, dann kannst du auch davon abweichen.

Es ist übrigens ziemlich unmöglich, Rampen Rollstuhlfahrergerecht über zwei Stockwerke zu machen. Das habe ich mal als Vorsatz vor einer Krankenhausfassade in Frankreich gesehen, ging über ca. 50 m. Sieht nicht nur scheisse aus, sondern macht auch Erschliessung für Rollis zum Marathonlauf.

Für Rampen gibts übrigens Obergrenzen, genauso wie für Treppen. Habe aber zur Zeit keine Literatur zur Hand, also schau mal fleissig in DINS oder Gooogle.de..........

PS natürlich werden auch steilere Rampen von Rollis genutzt, sind aber nicht Regelkonform und dürfen auch nicht für Rollis ausgewiesen werden. Das Problem ist meist noch nicht einmal die Steigung, sondern die vielen Zwischenpodeste.

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