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|          Social Bookmarks:      Ich recherchiere gerade die Anforderungen an innenliegende Fluchttreppenhäuser - also notwendige Treppen.       Nach meinem bisherigen Wissensstand und der Recherche hat man zwei Möglichkeiten zu Zugangssituationen zu lösen: 1.) Im Treppenhaus herrscht ein erzeugter Überdruck. Damit reicht eine Tür zum Treppenhaus, da durch den Überdruck kein Rauch eindringen kann. 2.) Das Treppenhaus wird über eine Schleuse erschlossen. Hierbei habe ich allerdings nur in der BauO NRW folgendes gefunden: Zitat:  
 Grüsse Florian 
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   Ort: Berlin                      Beitrag Datum: 15.04.2008 Uhrzeit: 12:19 ID: 28056  |            Social Bookmarks:      In der VwVSächsBO wird etwas mehr differenziert:      REVOSax - VwVSächsBO Bei Hochhäusern sind innenliegende Treppenräume als Sicherheitstreppenräume auszubilden: Muserhochhausrichtlinie: Muster-Hochhausrichtlinie Zitat:  
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|          Social Bookmarks:      Oh ja - die Hochhausrichtlinie hab ich glatt übersehn...       Gibt es zur Ausbildung des Sicherheitstreppenraums noch weitere Infos? Größe, Länge etc. 
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personal cheese: Offline
   Ort: Berlin                      Beitrag Datum: 15.04.2008 Uhrzeit: 13:31 ID: 28058  |            Social Bookmarks:      Zunächst mal wieder die REVOSax - VwVSächsBO      Es gab zu Sicherheitstreppenhäusern noch ein Papier aus NRW, muss ich mal suchen.  |  
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personal cheese: Offline
   Ort: Berlin                      Beitrag Datum: 15.04.2008 Uhrzeit: 13:39 ID: 28059  |            Social Bookmarks:      In dem Papier gehts nicht um Sicherheitstreppenräume sondern um Feuerwehraufzüge, ist vielleicht aber auch interessant, weil      Zitat:  
 Hier noch ein Arbeitsblatt zu innenliegenden Sicherheitstreppenhäusern (Achtung Schweiz): http://belimo.ch/pdf/d/rauchfreihaltung.pdf Leider sehr aufwändig und teuer.  |  |