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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 14.03.2009 Uhrzeit: 14:17 ID: 33056 | Social Bookmarks: im zuge eines genehmigungsverfahrens könnte die prüfbehörde so etwas abnicken. hat sie bei unserem bauvorhaben nicht gemacht, trotz 20 cm nach innen gekröpftem handlauf/obergurt.... dann gibt es doch irgendwo ein maß, unter dem die brüstung nicht mehr als leiter gilt. 5cm ? vergessen. bei privaten bauvorhaben auf jeden fall vertraglich absichern. obwohl ich gar nicht genau weiss, ob das im schadensfall etwas bringt?! |
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Jochen Vollmer: Offline
Ort: Kassel Beitrag Datum: 14.03.2009 Uhrzeit: 16:36 ID: 33058 | Social Bookmarks: Die GUV für Treppen könnte dir weiterhelfen: http://www.sichere-kita.de/_docs/pdf..._GUV_I_561.pdf Des Weiteren gibt es bei der Unfallkasse eine Abteilung für Prävention. Von denen kann man sich Konstruktionen im Einzelfall "freigeben" lassen.
__________________ jochenvollmer.de |