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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 14.03.2009 Uhrzeit: 14:17 ID: 33056 | Social Bookmarks: im zuge eines genehmigungsverfahrens könnte die prüfbehörde so etwas abnicken. hat sie bei unserem bauvorhaben nicht gemacht, trotz 20 cm nach innen gekröpftem handlauf/obergurt.... dann gibt es doch irgendwo ein maß, unter dem die brüstung nicht mehr als leiter gilt. 5cm ? vergessen. bei privaten bauvorhaben auf jeden fall vertraglich absichern. obwohl ich gar nicht genau weiss, ob das im schadensfall etwas bringt?! |