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k-roy: Offline


k-roy will become famous soon enough

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Datum: 14.03.2009
Uhrzeit: 14:17
ID: 33056



AW: Vorschriften für Reelinggeländer

#1 (Permalink)
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im zuge eines genehmigungsverfahrens könnte die prüfbehörde so etwas abnicken. hat sie bei unserem bauvorhaben nicht gemacht, trotz 20 cm nach innen gekröpftem handlauf/obergurt....
dann gibt es doch irgendwo ein maß, unter dem die brüstung nicht mehr als leiter gilt. 5cm ? vergessen.
bei privaten bauvorhaben auf jeden fall vertraglich absichern. obwohl ich gar nicht genau weiss, ob das im schadensfall etwas bringt?!

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Registriert seit: 13.05.2003
Beiträge: 836
Jochen Vollmer: Offline

Ort: Kassel

Jochen Vollmer is a jewel in the rough Jochen Vollmer is a jewel in the rough Jochen Vollmer is a jewel in the rough Jochen Vollmer is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 14.03.2009
Uhrzeit: 16:36
ID: 33058



AW: Vorschriften für Reelinggeländer

#2 (Permalink)
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Die GUV für Treppen könnte dir weiterhelfen:

http://www.sichere-kita.de/_docs/pdf..._GUV_I_561.pdf

Des Weiteren gibt es bei der Unfallkasse eine
Abteilung für Prävention. Von denen kann man
sich Konstruktionen im Einzelfall "freigeben"
lassen.
__________________
jochenvollmer.de

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