|
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.12.2009 Uhrzeit: 14:02 ID: 36682 | Social Bookmarks: das sollte bedeuten, dass man die Transmissionswärmeverluste über die Kellerdecke normgerecht mit Wärmeübergangswiderständen 0,17 berechnet und fxi für die Kellerdecke bei Wänden mit Perimeterdämmung 0,5 ist, ohne Perimeterdämmung bei 0,65. Die Berücksichtigung des Wärmedurchlasswiderstandes des Daches ist glaube ich eine Modifikation des IWU (so wie die ja für die Energieberatung auch Efeubewuchs berücksichtigen). In der normierten Energiebedarfsberechnung verfährt man hingegen wie oben beschrieben. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.07.2003
Beiträge: 924
Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.12.2009 Uhrzeit: 14:27 ID: 36683 | Social Bookmarks: Hallo, vielen Dank für die Antwort. Gut dass Du den fxi-Wert nochmals erwähnst. Die 0,17 als Wärmeübergangswiderstand ergeben sich ja ebenfalls aus meiner vorherigen Aussage. Die Berücksichtigung von Efeu habe ich im IWU-Programm noch nicht gefunden. Gruß -- Blumenschein |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.12.2009 Uhrzeit: 14:41 ID: 36684 | Social Bookmarks: Zitat:
gab´, vielleicht find´ ich das noch mal bei Gelegenheit... | |