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yamatra23: Offline


yamatra23 is on a distinguished road

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Datum: 11.06.2010
Uhrzeit: 01:38
ID: 39480



Schwelle bei Gewerbe im E.G.???

#1 (Permalink)
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Hallo!
Will die Glasfassade ( Festverglasung in Pfosten-Riegel-Konstruktion) bei dem Gewerbegeschoss meines Entwurf so weit wie möglich zum Boden ziehen. Jetzt frage ich mich jedoch was es hier zu berücksichtigen gilt: 15 cm wie bei Türen, Fenstertüren oder 30 cm Spritzwasserschutzhöhe.

Bis jetzt hatte ich vor das Geschoss 15 cm über Geländerhöhe stehen zu lassen und die Glasfassade bis zum Boden zu ziehen. Darf ich das?

Mit freundlichen Grüßen

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Samsarah: Offline

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Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 14.06.2010
Uhrzeit: 19:50
ID: 39506



AW: Schwelle bei Gewerbe im E.G.???

#2 (Permalink)
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Detail wäre hilfreich .

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Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 15.06.2010
Uhrzeit: 16:50
ID: 39517



AW: Schwelle bei Gewerbe im E.G.??? #3 (Permalink)
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15 cm Aufkantung - generell bei allen Öffnungen, bei Haustüren wird es generell aber nicht gemacht, deshalb Vordach

30cm Spritzwasserschutz - gibts nur beim Holzbau


Du kannst die Fassade bis auf Null ziehen, und im Aussenbereich mit einer Schlitzrinne arbeiten, dann hast Du auch wieder die Aufkantung, s. hier:


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Beiträge: 923
Blumenschein: Offline

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Beitrag
Datum: 16.06.2010
Uhrzeit: 08:29
ID: 39524



AW: Schwelle bei Gewerbe im E.G.??? #4 (Permalink)
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Hallo zusammen,

als Ergänzung zum vorherigen Beitrag.

ich denke mal die DIN 18195-5 ist hier die richtige Norm:

"8.1.5 Die Abdichtung von waagerechten oder schwach geneigten Flächen ist an anschließenden, höher gehenden
Bauteilen im Regelfall mindestens 150 mm über die Schutzschicht, die Oberfläche des Belages oder der Überschüttung
hochzuführen und dort zu sichern (siehe DIN 18195-9). Ist dies im Einzelfall nicht möglich, z. B. bei
Balkon- oder Terrassentüren, sind dort besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser oder das
Hinterlaufen der Abdichtung einzuplanen (z. B. ausreichend große Vordächer, Rinnen mit Gitterrosten).
Beim Abschluss der Abdichtung von Decken überschütteter Bauwerke ist die Abdichtung mindestens 200 mm unter
die Fuge zwischen Decke und Wänden herunterzuziehen und mit einer gegebenenfalls vorhandenen Wandabdichtung
zu verbinden."


Gruß
--
Blumenschein

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