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| Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
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Beitrag Datum: 27.10.2010 Uhrzeit: 18:01 ID: 41348 | Social Bookmarks: Zitat:
bez. Garage und dort erlaubten Tätigkeiten kannst Du baurechtlich gesehen vielleicht in a) Garagenverordnung und b) Hausordnung finden. (Aufenthaltsräume sind in der LBauO zu finden. Steht in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag nichts, kann sich auch keiner darüber beschweren bzw. Dir verbieten etwas zu tun. Tip: frage einfach mal beim Mieterschutz nach | |
| ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 29.10.2010 Uhrzeit: 09:40 ID: 41373 | Social Bookmarks: Wie mir scheint gibt es wohl keine gesetzliche Regelung. In der Hausordnung steht: "Ölwechsel und Reparaturen sind nicht erlaubt". Dann ist dem wohl so ![]() Sind Wartungsarbeiten eigentlich Reparaturen? Also Zündkerzenwechsel bspw. oder Reifenwechsel? |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
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Beitrag Datum: 29.10.2010 Uhrzeit: 16:59 ID: 41376 | Social Bookmarks: Keine Ahnung wie das ist mit Mietverträgen, wenn es keine Gesetzesgrundlagen gibt, kannst Du ja - wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast - mal dagegen klagen. |
| Social Bookmarks: Zitat:
Jede Rechtsschutzversicherung sollte eine Eigenbeteiligung von mind. 300 Euro pro Fall haben, dann würde nicht permanent wegen Bagatellen geklagt. | ||
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
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Beitrag Datum: 29.10.2010 Uhrzeit: 22:06 ID: 41381 | Social Bookmarks: Ich bin auch kein Freund der Klagementalität, aber als traditioneller langjähriger Mieter habe ich auch es langsam satt, alles mögliche (und rechtlich nicht immer haltbare) im Mietvertrag stehen zu haben, was alleine darauf ausgelegt ist, einen pflegeleichten Mieter ohne eigene Bedürfnisse zu züchten, der immer nur brav Miete zahlt, und alle paar Jahre (für den Vermieter kostenlos) die Wohnung generalsaniert. |
| Social Bookmarks: Ist zwar Offtopic, aber Vermieter zahlen doch oft drauf. Die cleveren Immobilienhaie vermieten nicht, sondern verkaufen, daß bringt weniger Ärger und mehr Kohle. | |
| ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 08.11.2010 Uhrzeit: 13:24 ID: 41430 | Social Bookmarks: Ich werde nun dem Frieden willen meine Reparaturen und Wartungsarbeiten auf meine Heimbesuche bei den Eltern oder die Garage meiner Freundin verlegen. Hat halt den Nachteil, daß ich nicht wegkomme wenn ich aus irgendeinem Grund die Reparatur unterbrechen muß. Kommt manchmal vor weil Sonntag ist und ein Werkzeug fehlt o.ä.. Dann bin ich froh zu Hause zu sein. Ich habe im Allgemeinen auch den Eindruck, den Leuten wäre es am liebsten, man zahlt nur Miete und am besten wohnt man gar nicht da. |
| Social Bookmarks: Zitat:
Zündkerzenwechsel, Bremsen wechseln, Auspuff reparieren, etc. sind Werkstatttätigkeiten für welche man Werkzeug braucht, Teile ausbauen muß und eine gewisse Zeit aufwendet. Diese sind nicht übliche Eigenleistungen. Das wären aus meiner Sicht Tätigkeiten, die man Dir (durch eine Hausordnung) untersagen könnte. Reifenwechsel ist so ein Grenzfall. Ich denke es hängt ein wenig davon ab, ob Dein Stellplatz groß genug ist um diese Arbeiten durchführen zu können ohne die Plätze von anderen Mietern benutzen zu müssen. Die Reifen werden heute oftmals in Werkstätten eingelagert und dort montiert. Das wäre ein Argument für den Vermieter. Alles ohne rechtliche Quellen, aber meine Sicht auf die Dinge. | ||