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Datum: 27.10.2010
Uhrzeit: 18:01
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AW: Autoreparatur in Sammelgarage?

#1 (Permalink)
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Zitat:
Eine Garage wäre kein Aufenthaltsort

bez. Garage und dort erlaubten Tätigkeiten kannst Du baurechtlich gesehen vielleicht in a) Garagenverordnung und b) Hausordnung finden. (Aufenthaltsräume sind in der LBauO zu finden.

Steht in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag nichts, kann sich auch keiner darüber beschweren bzw. Dir verbieten etwas zu tun.

Tip: frage einfach mal beim Mieterschutz nach

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Datum: 29.10.2010
Uhrzeit: 09:40
ID: 41373



AW: Autoreparatur in Sammelgarage?

#2 (Permalink)
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Wie mir scheint gibt es wohl keine gesetzliche Regelung.
In der Hausordnung steht: "Ölwechsel und Reparaturen sind nicht erlaubt".
Dann ist dem wohl so
Sind Wartungsarbeiten eigentlich Reparaturen? Also Zündkerzenwechsel bspw. oder Reifenwechsel?

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Datum: 29.10.2010
Uhrzeit: 16:59
ID: 41376



AW: Autoreparatur in Sammelgarage? #3 (Permalink)
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Keine Ahnung wie das ist mit Mietverträgen, wenn es keine Gesetzesgrundlagen gibt, kannst Du ja - wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast - mal dagegen klagen.

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Datum: 29.10.2010
Uhrzeit: 17:33
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AW: Autoreparatur in Sammelgarage? #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
kannst Du ja - wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast - mal dagegen klagen.
Bitte nicht. Die Anwälte freuen sich, aber das ist ein echtes gesellschaftliches Problem mit der heutigen Klagementalität.

Jede Rechtsschutzversicherung sollte eine Eigenbeteiligung von mind. 300 Euro pro Fall haben, dann würde nicht permanent wegen Bagatellen geklagt.

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Datum: 29.10.2010
Uhrzeit: 22:06
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AW: Autoreparatur in Sammelgarage? #5 (Permalink)
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Ich bin auch kein Freund der Klagementalität, aber als traditioneller langjähriger Mieter habe ich auch es langsam satt, alles mögliche (und rechtlich nicht immer haltbare) im Mietvertrag stehen zu haben, was alleine darauf ausgelegt ist, einen pflegeleichten Mieter ohne eigene Bedürfnisse zu züchten, der immer nur brav Miete zahlt, und alle paar Jahre (für den Vermieter kostenlos) die Wohnung generalsaniert.

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Datum: 30.10.2010
Uhrzeit: 21:51
ID: 41384



AW: Autoreparatur in Sammelgarage? #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
... der immer nur brav Miete zahlt, und alle paar Jahre (für den Vermieter kostenlos) die Wohnung generalsaniert.
Ist zwar Offtopic, aber Vermieter zahlen doch oft drauf. Die cleveren Immobilienhaie vermieten nicht, sondern verkaufen, daß bringt weniger Ärger und mehr Kohle.

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Datum: 08.11.2010
Uhrzeit: 13:24
ID: 41430



AW: Autoreparatur in Sammelgarage? #7 (Permalink)
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Ich werde nun dem Frieden willen meine Reparaturen und Wartungsarbeiten auf meine Heimbesuche bei den Eltern oder die Garage meiner Freundin verlegen.
Hat halt den Nachteil, daß ich nicht wegkomme wenn ich aus irgendeinem Grund die Reparatur unterbrechen muß. Kommt manchmal vor weil Sonntag ist und ein Werkzeug fehlt o.ä.. Dann bin ich froh zu Hause zu sein.

Ich habe im Allgemeinen auch den Eindruck, den Leuten wäre es am liebsten, man zahlt nur Miete und am besten wohnt man gar nicht da.

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Datum: 29.10.2010
Uhrzeit: 17:30
ID: 41377



AW: Autoreparatur in Sammelgarage? #8 (Permalink)
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Zitat von Nightfly Beitrag anzeigen
Wie mir scheint gibt es wohl keine gesetzliche Regelung.
In der Hausordnung steht: "Ölwechsel und Reparaturen sind nicht erlaubt".
Dann ist dem wohl so
Sind Wartungsarbeiten eigentlich Reparaturen? Also Zündkerzenwechsel bspw. oder Reifenwechsel?
Was Dir keiner verbieten dürfte sind übliche Kontrollen von Ölstand, Kühlerwasser, Scheibenwaschanlage, Reifendruck. Das sind Dinge, die wenige Minuten dauern, ohne Werkzeug auszuführen sind und auch keinen längeren Aufenthalt in der Garage oder gar eine Beeinträchtigung der anderen Mieter zur Folge haben.

Zündkerzenwechsel, Bremsen wechseln, Auspuff reparieren, etc. sind Werkstatttätigkeiten für welche man Werkzeug braucht, Teile ausbauen muß und eine gewisse Zeit aufwendet. Diese sind nicht übliche Eigenleistungen. Das wären aus meiner Sicht Tätigkeiten, die man Dir (durch eine Hausordnung) untersagen könnte.

Reifenwechsel ist so ein Grenzfall. Ich denke es hängt ein wenig davon ab, ob Dein Stellplatz groß genug ist um diese Arbeiten durchführen zu können ohne die Plätze von anderen Mietern benutzen zu müssen. Die Reifen werden heute oftmals in Werkstätten eingelagert und dort montiert. Das wäre ein Argument für den Vermieter.

Alles ohne rechtliche Quellen, aber meine Sicht auf die Dinge.

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