ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
Beiträge: 353
Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 27.10.2010 Uhrzeit: 16:34 ID: 41340 | Social Bookmarks: Hi Leute! Es geht um folgendes: Ich repariere und warte mein Auto bei uns in der Sammelgarage. Ist eine Garage mit 8 Stellplätzen. Jetzt möchte man mir das verbieten mit dem Hinweis, dies wäre ein "baupolizeiliches" und "versicherungstechnisches" Problem, so die Begründung. Eine Garage wäre kein Aufenthaltsort und ich wäre zu dem nicht versichert und die anderen Autos auch nicht wenn was passiert. Was passieren soll und wofür ich eine Verischerung brauche um mein Auto zu reparieren ist mir nicht ganz klar. Auch Gesetze finde ich keine. So weit ich das weiß darf man ohne Ölabscheider nichts machen was die Umwelt gefährden könnte, also Ölwechsel und Auto waschen bspw.. Zudem darf keine Lärmbelästigung ausgehen. Mehr weiß ich nicht und kann es auch nicht belegen. Weiß jemand genaueres und wo ich Infos finde? Danke schonmal! Daniel |
| |
|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 120
Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen Beitrag Datum: 27.10.2010 Uhrzeit: 17:21 ID: 41341 | Social Bookmarks: Hallo Daniel, also ich habe jetzt auf die Schnelle auch nichts brauchbares finden können ( was nicht heißt, dass es nichts gibt ). Aber nur weil eine Garage baurechtlich und bei der Beurteilung von Brandschutzmaßnahmen etc. nicht als dauerhafter Aufenthaltsort gewertet wird, bedeutet das meines Erachtens nicht, dass man sich dort nicht dauerhaft aufhalten darf. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich in so einem Fall eine Versicherung, so nervig die auch manchmal sein können, auf so etwas beziehen kann um die evtl. anfallende Leistung nicht zu bezahlen. Ich würde denken, dass das keine Rolle spielt. Dass Du in Sachen Umwelt und Lärmbelästigung acht geben musst ist klar. Aber ich gehe mal davon aus, dass Du nicht Deinen Motor auf dem kleinen Stellplatz generalüberholen wirst....also wohl eher Kleinigkeiten. Was Du natürlich auch nicht machen darfst, ist das Lagern von brennbaren Materialien, da das vermutlich eine Mittelgarage sein wird. Was natürlich passieren kann, davon ausgehend, dass Du Mieter bist, ist, dass die Hausordnung hierzu geändert wird. Aber sollte das nicht der Fall sein, würde ich mir das auch nicht verbieten lassen. Wie gesagt, das ist nur meine Einschätzung, behaupten kann ich es nicht, aber... |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 27.10.2010 Uhrzeit: 18:01 ID: 41348 | Social Bookmarks: Zitat:
bez. Garage und dort erlaubten Tätigkeiten kannst Du baurechtlich gesehen vielleicht in a) Garagenverordnung und b) Hausordnung finden. (Aufenthaltsräume sind in der LBauO zu finden. Steht in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag nichts, kann sich auch keiner darüber beschweren bzw. Dir verbieten etwas zu tun. Tip: frage einfach mal beim Mieterschutz nach | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
Beiträge: 353
Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 29.10.2010 Uhrzeit: 09:40 ID: 41373 | Social Bookmarks: Wie mir scheint gibt es wohl keine gesetzliche Regelung. In der Hausordnung steht: "Ölwechsel und Reparaturen sind nicht erlaubt". Dann ist dem wohl so Sind Wartungsarbeiten eigentlich Reparaturen? Also Zündkerzenwechsel bspw. oder Reifenwechsel? |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 29.10.2010 Uhrzeit: 16:59 ID: 41376 | Social Bookmarks: Keine Ahnung wie das ist mit Mietverträgen, wenn es keine Gesetzesgrundlagen gibt, kannst Du ja - wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast - mal dagegen klagen. |
Social Bookmarks: Zitat:
Zündkerzenwechsel, Bremsen wechseln, Auspuff reparieren, etc. sind Werkstatttätigkeiten für welche man Werkzeug braucht, Teile ausbauen muß und eine gewisse Zeit aufwendet. Diese sind nicht übliche Eigenleistungen. Das wären aus meiner Sicht Tätigkeiten, die man Dir (durch eine Hausordnung) untersagen könnte. Reifenwechsel ist so ein Grenzfall. Ich denke es hängt ein wenig davon ab, ob Dein Stellplatz groß genug ist um diese Arbeiten durchführen zu können ohne die Plätze von anderen Mietern benutzen zu müssen. Die Reifen werden heute oftmals in Werkstätten eingelagert und dort montiert. Das wäre ein Argument für den Vermieter. Alles ohne rechtliche Quellen, aber meine Sicht auf die Dinge. | ||
Social Bookmarks: Zitat:
Jede Rechtsschutzversicherung sollte eine Eigenbeteiligung von mind. 300 Euro pro Fall haben, dann würde nicht permanent wegen Bagatellen geklagt. | ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 29.10.2010 Uhrzeit: 22:06 ID: 41381 | Social Bookmarks: Ich bin auch kein Freund der Klagementalität, aber als traditioneller langjähriger Mieter habe ich auch es langsam satt, alles mögliche (und rechtlich nicht immer haltbare) im Mietvertrag stehen zu haben, was alleine darauf ausgelegt ist, einen pflegeleichten Mieter ohne eigene Bedürfnisse zu züchten, der immer nur brav Miete zahlt, und alle paar Jahre (für den Vermieter kostenlos) die Wohnung generalsaniert. |
Social Bookmarks: Ist zwar Offtopic, aber Vermieter zahlen doch oft drauf. Die cleveren Immobilienhaie vermieten nicht, sondern verkaufen, daß bringt weniger Ärger und mehr Kohle. | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
Beiträge: 353
Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 08.11.2010 Uhrzeit: 12:24 ID: 41430 | Social Bookmarks: Ich werde nun dem Frieden willen meine Reparaturen und Wartungsarbeiten auf meine Heimbesuche bei den Eltern oder die Garage meiner Freundin verlegen. Hat halt den Nachteil, daß ich nicht wegkomme wenn ich aus irgendeinem Grund die Reparatur unterbrechen muß. Kommt manchmal vor weil Sonntag ist und ein Werkzeug fehlt o.ä.. Dann bin ich froh zu Hause zu sein. Ich habe im Allgemeinen auch den Eindruck, den Leuten wäre es am liebsten, man zahlt nur Miete und am besten wohnt man gar nicht da. |
| |
|