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Beitrag
Datum: 15.12.2010
Uhrzeit: 17:14
ID: 41840



Barrierefreies Bauen - Arbeitsstätten

#1 (Permalink)
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Seit Oktober gibt es ja die neue DIN 18040-1 zum Barrierefreien Bauen.
Laut Vorwort ersetzt diese die alte DIN 18024-2. Allerdings wird ihr Anwendungsbereich lediglich für "öffentlich zugängliche Gebäude" bzw. "Teile des Gebäudes..., die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind" definiert.
Die alte DIN 18024-2 galt auch für Arbeitsstätten. Was gilt jetzt für Arbeitsstätten? Hat dazu schon jemand Erkentnisse?

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Tom
 
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Beitrag
Datum: 20.12.2010
Uhrzeit: 23:19
ID: 41920



AW: Barrierefreies Bauen - Arbeitsstätten

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo pc,

Nullbarriere.de sagt zur DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10

Zitat:
Sie ersetzt die DIN 18024-2:1996-11. Die Einführung der Norm bzw. einzelner Punkte in die Technischen Baubestimmungen obliegt jedem Bundesland einzeln.

Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören in Anlehnung an die Musterbauordnung (§ 50 Abs. 2 MBO):

1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
2. Sport- und Freizeitstätten,
3. Einrichtungen des Gesundheitswesens,
4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
5. Verkaufs- und Gaststätten,
6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

Anforderungen an Wohnheime und Beherbergungsstätten sowie Arbeitsstätten sind nicht mehr Bestandteil der Normarbeit.

Für Arbeitsstätten ist eine neue ASR "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" in Vorbereitung.

Anforderungen an Öffentliche Verkehrsanlagen - hierzu zählen auch öffentliche Außenanlagen - sind zurückgestellt. Hier bleibt die DIN 18024-1 bis auf weiteres erhalten.
Ich nehme an, dass für Arbeitsstätten bis auf weiteres die alte Norm gilt.

T.

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