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| Registriert seit: 15.02.2003
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 17.09.2012 Uhrzeit: 22:57 ID: 47949 | Social Bookmarks: Zitat:
die von mir zitierte und von Ihnen interpretierte Seite über Anputzleisten des RAL-Leitfadens hänge ich als PDF an. Im ersten Beispiel (links) ist ausdrücklich vermerkt, dass die einfachsten Anputzleisten keine äußere Fensterabdichtung ersetzen (!). Es wird sich also auch kein Planer in diesem Punkt (falsch) auf den Leitfaden beziehen können. Ich habe auch nichts derartiges behauptet/vertreten. Das mittlere Beispiel zeigt (wie es explizit in der Bildunterschrift steht) eine Anputzleiste, die bedingt eine äußere Fensterabdichtung ersetzen kann. Das dritte Beispiel (rechts), dass eine hochwertige, mehrteilige Anputzleiste eine Abdichtung "gut" ersetzen kann. Ich stelle dazu fest, dass ich aus gesundem Menschenverstand heraus und um die Haftungsgrenzen zwischen den Gewerken nicht zu verwischen in keinem Fall auf eine äußere Fensterabdichtung verzichten würde. Der Fensterbauer hat in jedem Fall ein außen schlagregendichtes und dabei in der Fuge diffusionsoffenes (!) Fenster abzuliefern. Die Anputzleisten betreffen nach meiner Lesart und nach Normenlage allein das Gewerk WDVS. Sie stellen sicher, dass das WDVS an den Anschlussfugen zum Fenster schlagregendicht ist und so Feuchte- und Frostschäden im WDVS ausgeschlossen werden. Es ist also meine Verantwortung als Architekt, die äußere Abdichtung des Fensters zu planen und auszuschreiben wie die Anputzdichtleiste des WDVS. Ist das u.a. Ihre Kritik am RAL-Leitfaden? Dann hätten wir nach 22 Posts etwas Kleines von Ihnen erfahren. Ich muss sagen, dass Ihr Stil nicht zu einem präzisen, fruchtbaren Austausch taugt. Einen gewissen Unterhaltungswert möchte ich Ihren Skizzen aber nicht absprechen. T. [A. d. Red.: Bitte nur Anhänge hochladen, über deren Copyright Ihr auch verfügt, sonst verlinken, danke!] Geändert von Samsarah (18.09.2012 um 09:37 Uhr). | |
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Beiträge: 19
Wilfried Berger: Offline
Ort: 88630 Pfullendorf
Hochschule/AG: Sachverständiger und Begründer von www.BauFachForum.de. Ein Wissensnetz für Handwerker und Bauschaffende Beitrag Datum: 18.09.2012 Uhrzeit: 09:24 ID: 47955 | Social Bookmarks: Guten Morgen, sehr geehrter Herr Tom, auf Ihre Nachricht werde ich heute Abend noch eingehen. Nur eines vorab - ein kleiner Tipp: Wenn Ihr schon immer auf Normen reitet folgendes:i Der Leitfaden für den Fenstereinbau, aus dem Sie eine Seite als PDF hier abgestellt haben, ist Eigentum der RAL-Gütegemeinschaft und ist mit dem C als Marke und Gebrauchsmuster beim Patentamt München eingetragen und geschützt. Daher hab Sie gar keine Berechtigung diesen Auszug zu veröffentlichen. Das ist streng genommen eine Straftat. Ich selber bin Autor. Und ich würde, sofern Sie eine Seite meines Fach-Buches im Internet ausgestellt hätten, was husten und Ihnen eine Strafbewährte Unterlassungserklärung zukommen lassen. Mit einem Streitwert von 50.000.-€ das wären dann bei 1/3 Gerichtsgebühren ca. 2.500.-€ Kosten. Ich verliere gerade einen solchen Prozess beim Landgericht München zu Ihrer Info. Von meiner Seite aus brauchen Sie ja keine Befürchtungen haben. Aber, Sie sollten vielleicht einmal die Hits anschauen, wie viele Zugriffe hier eigentlich schon vorhanden sind. Ich würde Ihnen empfehlen diese PDF schnellstens vom Netz zu nehmen. Das Gleiche gilt auch für die anderen Kollegen. Alle DIN Ausdrucke aus irgend welchen DIN Normen (Skizzen, Bilder...), unterliegen im Regelfall dem Beuth-Verlag. Auch für diese Ausstellung im Internet brauchen Sie die ausdrückliche Genehmigung vom Verlag. Daher können sie meine Skizzen lustig finden, sind aber alles mein Eigentum. Diese Zeit muss man sich dann schon nehmen und etwas abschreiben oder selber zeichnen. Übrigens ein Bild zu veröffentlichen ohne Genehmigung kostet meist 250.-€. Daher habe ich für alle Bilder die ich auf Baustellen aufnehme und veröffentliche, Genehmigungen und Bildrechte. Soviel jetzt einmal zum Prozedere. Beste Grüße aus Pfullendorf Wilfried Berger
__________________ Ratschlag vom BauFachForum: Bauschäden vermeiden ist besser wie Richter und Rechtsanwälte bezahlen. |
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| Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 18.09.2012 Uhrzeit: 09:41 ID: 47956 | Social Bookmarks: Der "Leitfaden" soll Marke und Gebrauchsmuster sein? Sie meinen wohl eher das RAL-Logo. |
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| Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
Beitrag Datum: 18.09.2012 Uhrzeit: 10:08 ID: 47958 | Social Bookmarks: Bitte verschonen Sie uns mit Ihren Comics! Sonst lade ich hier mal meine Urlaubsfotos hoch! Danke. |
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| Registriert seit: 13.05.2003
Beiträge: 836
Jochen Vollmer: Offline
Ort: Kassel Beitrag Datum: 18.09.2012 Uhrzeit: 11:16 ID: 47960 | Social Bookmarks: Na, hier gehts ja rund. ![]() Alles nicht so einfach mit der Dichtung.
__________________ jochenvollmer.de |
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| Registrierter Nutzer Registriert seit: 19.05.2012
Beiträge: 19
Wilfried Berger: Offline
Ort: 88630 Pfullendorf
Hochschule/AG: Sachverständiger und Begründer von www.BauFachForum.de. Ein Wissensnetz für Handwerker und Bauschaffende Beitrag Datum: 18.09.2012 Uhrzeit: 11:56 ID: 47962 | Social Bookmarks: Hallo Herr Volmer, so soll es doch sein oder nicht? Es gibt auch einige, die einschlafen und schon schnarchen. Herr Archiologe, nur mal auf die Titelseite vom Leitfaden schauen. Dann sehen Sie, dass der Herausgeber ohne dem C Zeichen ist. Die RAL-Gemeinschaft dann mit dem C Zeichen versehen ist. Und somit die Veröffentlichung des Leitfadens unter das C fällt. Zumindest ist das bei meinen Veröffentlichungen so. Ich habe von der Gütergemeinschaft meine Abmahnung erhalten und werde mit allem was aus diesem Hause kommt mit Veröffentlichungen sehr vorsichtig sein!! Denn ein C muss angemeldet sein. Sie sehen ja auch, dass der Leitfaden eine ISBN Nummer hat. Somit das Buch geschützt ist. Das weiß ich von meinen eigenen Büchern her. Gruß aus dem sonnigen Pfullendorf sollte eigentlich bei diesem Wetter in den Seepark gehen. Wilfried Berger
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| Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 18.09.2012 Uhrzeit: 15:06 ID: 47964 | Social Bookmarks: Geschätzter Herr Berger, Ihre Ausführungen zu Copyright und ISBN sind, mit Verlaub, allesamt laienhaft. Ein (c) kann jeder an alles Mögliche tackern, das er selbst fabriziert hat - ohne Anmeldung o.Ä. Die ISBN ist allein die Identifikationsnnummer des Verlages für den Buchhandel. Ich weiß ja nicht, wie umfangreich und in welcher Form Sie den RAL-Leitfaden veröffentlicht haben, so dass sie - als kommerzieller Verwerter - abgemahnt wurden. Für jedes Buch kassiert die VG-Wort eine Scan-, Kopier- und Bibliotheksabgabe, die Ausschnittskopien für die nicht-kommerzielle Verwendung abdeckt. Ob Ausschnitts-Scans im Internet auch darunter fallen, entzieht sich meiner aktuellen Kenntnis (habe die RAL-Gütegemeinschaft in diesem Punkt um Stellungnahme gebeten). Wir wollen uns hier aber nicht in der juristischen Ödnis verlieren. Belehrungen zum Copyright brauchen wir hier jedenfalls nicht, ggf. eine präzise Antwort zum Thema. T. Geändert von Tom (18.09.2012 um 15:37 Uhr). |
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