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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 12.06.2013 Uhrzeit: 12:39 ID: 50281 | Social Bookmarks: Du musst Dich beschäftigen mit den Themen Gebrauchsklassen noch DIN EN 335-1 und Dauerhaftigkeitsklassen nach DIN EN 350-2 und natürlich der DIN 68800 (Holzbaunorm) Durch die freie Bewitterung bist Du irgendwo in der Gebrauchsklasse 3 und das Holz müsste somit in Dauerhaftigkeitsklasse 1-max. 3 (sehr dauerhaft bis mäßig dauerhaft gegen Pilzgefahr) einzuordnen sein. Fichte und Tanne fielen da schon raus aber auch europ. Lärche/Douglasie. Machbar ist natürlich immer vieles, Fachwerkbauten gibt´s ja auch nicht erst seit gestern, der Preis wird trotzdem ein hoher Instandhaltungsaufwand sein. Nach der neuen Holzbaunorm bist Du als Planer verpflichtet baulichen Holzschutz grundsätzlich anzuwenden. Baulicher Holzschutz ist also der Regelfall und chemischer Holzschutz der zu begründene Ausnahmefall. Neben den erwähnten Normen ist Holzfragen.de eine sehr erschöpfende Infoquelle sich dem Thema zu nähern. |
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