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Bongo88: Offline


Bongo88 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 11.06.2013
Uhrzeit: 20:55
ID: 50280



Außenliegende Tragkonstruktion Holzbauweise

#1 (Permalink)
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Hallo,

kurze Einleitung:

Student zweites Semester Architektur,
aktuelle Entwurfsaufgabe (Lehrstuhl Holzbau) Kochstudio/Einkaufsladen/Cafe in einem ländlich gelegenen Ort

Nun zu meiner Frage, findet ihr es tragbar eine außenliegende Tragkonstruktion in Holzbauweise zu errichten, welche dann auch noch frei bewittert wird? (Beispiel MillerMaranta Markthalle Aarau http://ltha.epfl.ch/enseignement_lth..._Maranta_s.pdf)

Spiele mit dem Gedanken eine ähnliche Form der Konstruktion für meinen Entwurf zu verwenden. Bin mir nur sehr unschlüssig ob ich die Konstruktionsweise vor meinem Prof. rechtfertigen kann. Ich denke das Fußpunktdetail und Traufdetail wäre in den Griff zu bekommen aber eine dauerhafte Bewitterung der Tragstruktur scheint mir sehr riskant. Was meint ihr dazu?

beste Grüße

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Kieler: Offline

Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt

Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 12.06.2013
Uhrzeit: 13:39
ID: 50281



AW: Außenliegende Tragkonstruktion Holzbauweise

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Du musst Dich beschäftigen mit den Themen Gebrauchsklassen noch DIN EN 335-1
und Dauerhaftigkeitsklassen nach DIN EN 350-2 und natürlich der DIN
68800 (Holzbaunorm)
Durch die freie Bewitterung bist Du irgendwo in der Gebrauchsklasse 3 und das
Holz müsste somit in Dauerhaftigkeitsklasse 1-max. 3 (sehr dauerhaft bis mäßig
dauerhaft gegen Pilzgefahr) einzuordnen sein. Fichte und Tanne fielen da schon
raus aber auch europ. Lärche/Douglasie.
Machbar ist natürlich immer vieles, Fachwerkbauten gibt´s ja auch nicht erst
seit gestern, der Preis wird trotzdem ein hoher Instandhaltungsaufwand sein.
Nach der neuen Holzbaunorm bist Du als Planer verpflichtet baulichen
Holzschutz grundsätzlich anzuwenden. Baulicher Holzschutz ist also der Regelfall
und chemischer Holzschutz der zu begründene Ausnahmefall.
Neben den erwähnten Normen ist Holzfragen.de eine sehr erschöpfende
Infoquelle sich dem Thema zu nähern.

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