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Ort: Quedlinburg ![]() Beitrag Datum: 07.08.2015 Uhrzeit: 08:38 ID: 54735 | Social Bookmarks: Ja genau so habe ich das auch in der DIN verstanden. Wenn ich also einen Architekten bauftragt habe und er zu einer DIN gerechten Planung und Ausführung vertraglich gebunden ist gilt das doch als " Vetragsbruch" oder? Aber hat jemand Erfahrungen mit dieser Art von Bauwerksabdichtung? Könnte man das auch bedenkenlos so behalten? |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 07.08.2015 Uhrzeit: 10:25 ID: 54736 | Social Bookmarks: Der A. müsste meiner Meinung nach zumindest über die alternative Ausführung mit Vor- und Nachteilen aufklären und den Bauherrn bei der Entscheidung, welche Abdichtung verwendet wird, mit ins Boot holen. Ähnliches gibt es zB. bei der Verbundabdichtung für Fliesen und Platten. Da existieren auch keine Angaben in der DIN 18195 allerdings ein entsprechendes Merkblatt des ZDB. Die DIN ist in diesem Hinblick veraltet und es sollen angeblich in der Überarbeitung der Abdichtungsnormen auch diese "neuen" Abdichtungsarten mit aufgenommen werden. Wann es soweit ist, weiß der Fuchs. Bist du sicher, dass "der Architekt" zu einer DIN-gerechten Planung verpflichtet ist? DIN Normen können ja veralten und stellen ja nicht automatisch die aaRdT dar (s. DIN 4109). |
Social Bookmarks: Zitat:
Beton hat Ansicht schon eine geringe Kapilarwirkung und ohne drückendes Wasser sind auf der Innenseite eher keine Schäden zu erwarten. Mit einer Dichtschlämme ist man m.W. im grünen Bereich.
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Ort: Quedlinburg ![]() Beitrag Datum: 12.08.2015 Uhrzeit: 16:32 ID: 54754 | Social Bookmarks: Danke für die Antworten. Bekomme jetzt vom Hersteller einen Nachweis das die Schlämme dem anerkannten Stand der Technik entspricht , was die Bauherren nun zufrieden stellt. Somit sollte das Thema vom Tisch sein ;-) |
Social Bookmarks: Es gibt anerkannte Regeln der Technik (z.B. die DIN), die im Zweifel vor Gericht gelten und es gibt den Stand der Technik, der im Schadensfall vor Gericht wenig Schutz bietet und daher immer durch den Bauherren bestätigt werden sollte. Ein anerkannter Stand der Technik ist mir unbekannt.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: Geändert von Florian (12.08.2015 um 22:58 Uhr). | |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 12.08.2015 Uhrzeit: 18:21 ID: 54756 | Social Bookmarks: Vorsicht, DIN-Normen sind nicht automatisch, also weil es sie gibt, (allgemein) anerkannte Regeln der Technik. Die Anforderungen der DIN 4109 zum Beispiel sind nicht mehr ausreichend. |
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