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Registrierter Nutzer Registriert seit: 24.01.2011
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wacase: Offline
Ort: Quedlinburg ![]() Beitrag Datum: 07.08.2015 Uhrzeit: 11:24 ID: 54737 | Social Bookmarks: ich schau nochmal in den Vertrag genau rein aber ich denke das wir das so drin hatten. Zu dem steht in dem Vertrag mit dem Rohbauer auch drin das alle relevanten DIN-Vorschriften gelten. Von daher müßte da auch ein Hinweis erfolgen ! ( Meiner Ansicht nach) Mir gehts jetzt eigentlich darum das ich gerne eine schriftliche Bestätigung von unserem Architekten haben möchte , das dieses den DIN-Vorschriften seiner Ansicht nach entspricht und ich dann bei Gelegenheit das Schriftstück mal rausholen kann und gewisse Dinge verhandeln kann. Es ist zwar schwierig für unseren Architekten, da ich ja selbst auch einer bin aber was die verzapfen kann ich bald nicht mehr unter Kulanz laufen lassen. Wofür bezahlt man denn den Kollegen wenn man dann doch alles selber machen muss. So schlimm wie das sich jetzt auch anhört aber im Moment läuft jeden Tag was schief und das beim Rohbau. |
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