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Datum: 24.06.2017
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Baugrundgutachten - rechtliche Seite

#1 (Permalink)
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Hi Leute!
Auf das Baugrundgutachten wird ja gerne mal verzichtet. Hier ist der rechtliche Hintergrund für uns Architekten ganz gut erklärt:
https://bodengutachten.de/baugrundrisiko.html
Es reicht also nicht aus, als Arch. nur auf eine evtl. Notwendigkeit hinzuweisen, sondern man braucht schriftlich und unterschrieben, dass der Bauherr darauf verzichtet, mit all seinen evtl. Konsequenzen. So weit so klar. Wie sieht es aus, wenn ich nur bis zum Bauantrag beauftragt bin?
Habe ich dann überhaupt mit der Thematik zu tun?

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Datum: 24.06.2017
Uhrzeit: 18:58
ID: 56516



AW: Baugrundgutachten - rechtliche Seite

#2 (Permalink)
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Zur Entwurfsplanung gehört eine Kostenberechnung. Wie willst du diese aufstellen, wenn du nichts zu Aufwand und Art der Gründung, Wasserhaltung, Abdichtungsart, Bodenverbesserungsmaßnahmen, Wiederverwendbarkeit und Schadstoffbelastung des Aushubs, Versickerungsfähigkeit des Erdreichs etc. weißt? Gerne kann das auch schon in die Kostenschätzung einfließen und hat zB Auswirkungen auf essentielle Entscheidungen, wie "ist eine Unterkellerung wirtschaftlich"...

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Beitrag
Datum: 25.06.2017
Uhrzeit: 21:45
ID: 56518



AW: Baugrundgutachten - rechtliche Seite #3 (Permalink)
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Ist bei großen Bauvorhaben richtig ja. Hier geht es um einen Anbau an ein EFH in den Garten hinein. Ein Bad mit Flur und oben drauf nochmal ein Bad und ein Balkon, kein Keller. Kostenschätzung habe ich nur grob über Kubikmeter gemacht, weil der sowieso alles selbst machen will.

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Datum: 25.06.2017
Uhrzeit: 22:48
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AW: Baugrundgutachten - rechtliche Seite #4 (Permalink)
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Aber irgendwie auf die Erde wird der Anbau ja trotzdem gestellt werden.

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Datum: 26.06.2017
Uhrzeit: 13:00
ID: 56521



AW: Baugrundgutachten - rechtliche Seite #5 (Permalink)
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...grade beim Anbau an einen Bestand solltest du dir über den Untergrund im Klaren sein, ich sag nur Setzungsverhalten. Wenn der Bestand unterkellert ist bewegst du dich mit deine Fundamenten evtl. im Bereich der Baugrubenverfüllung, als aufpassen!

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ehem. Benutzer
 
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Datum: 08.07.2017
Uhrzeit: 23:16
ID: 56536



AW: Baugrundgutachten - rechtliche Seite #6 (Permalink)
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Ja auch das ist ein guter Hinweis. Ich habe ihm per Mail angeraten ein Gutachten in Auftrag zu geben und er hatte ein paar Fragen dazu. Somit habe ich den Nachweis, dass meine Info ankam. Nur hinweisen ist rechtlich oft nicht ausreichend.

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