|
Social Bookmarks: Haben die Wohnungen einen zweiten baulichen Fluchtweg, den man als ersten Fluchtweg deklarieren könnte? Das wäre m.E. die einzige Möglichkeit dies genehmigt zu bekommen. Aber 60 cm Fluchtweg (und es wird wohl weniger, wenn die lichte Breite genau bemessen wird) wird nicht ausreichen. Wie soll denn geflüchtet oder gerettet werden wenn der Bodenaufzug den Weg versperrt? Ich glaube da muss der Bauherr noch etwas Geld besorgen...
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 05.09.2017
Beiträge: 7
a.zimmerer: Offline
![]() Beitrag Datum: 19.09.2017 Uhrzeit: 12:27 ID: 56637 | Social Bookmarks: Zitat:
Welche Behörde stellt hier eigentlich die Genehmigung aus bzw. prüft und bescheinigt mir das es so nicht gemacht werden kann? | |
Social Bookmarks: Die Bauaufsicht oder das Bauordnungsamt ist die genehmigende Behörde, allerdings stellt die Baugenehmigung Dich nicht frei von der Verantwortung. Das also z.B. einzuzeichnen und nicht als Abweichung zu formulieren und darauf hoffen, dass es z.B. nicht gesehen wird, könnte auch zum nachträglichen Entzug einer Genehmigung führen. Da es sich hierbei um ein Rettungsthema handelt, wird die Behörde da vermutlich keine Genehmigung erstellen, wenn nicht z.B. die Feuerwehr dies als unbedenklich einstuft. Das werden die aber nicht tun - falls Du mit einem kleinen Mehrparteienhaus überhaupt einen Termin bei der Feuerwehr bekommst...
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 05.09.2017
Beiträge: 7
a.zimmerer: Offline
![]() Beitrag Datum: 19.09.2017 Uhrzeit: 20:43 ID: 56639 | Social Bookmarks: Zitat:
Erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Mir gehts auch nicht darum mich aus der Verantwortung zu ziehen, sondern vorab zu prüfen ob ich eine Tür einsetzen kann (unbedenklich) oder nicht. Wie wäre dann mein nächster Schritt? Ich müsste zum Bauordungsamt oder "Bürgerberatung der Bauaufsicht" und dort nachfragen, ob ich das so machen darf? | |
Social Bookmarks: Bürgerberatung klingt gut. Handelt es sich bei dem Gebäude eigentlich um einen Bestand oder um eine Neuplanung?
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 05.09.2017
Beiträge: 7
a.zimmerer: Offline
![]() Beitrag Datum: 24.09.2017 Uhrzeit: 15:10 ID: 56644 | Social Bookmarks: Es handelt sich bei dem Gebäude um einen Bestand. |
Social Bookmarks: Und wie ist das bisher gelöst???
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Eingangstür in Glasfassade | Pat | Konstruktion & Technik | 6 | 23.08.2006 23:54 |