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wacase: Offline
Ort: Quedlinburg ![]() Beitrag Datum: 23.11.2018 Uhrzeit: 10:01 ID: 57023 | Social Bookmarks: Ich habe sowas auch noch nicht erlebt. Und habe dazu auch nichts weiter gefunden, das sowas möglich bzw. rechtens ist. |
Social Bookmarks: Änderungen nach der Entwurfsplanung auf müssen eigentlich über Planänderungsanträge freigegeben werden. Hierdurch ändert sich dann auch die Kostenberechnung und somit das anrechenbare Honorar nach HOAI - und zwar für alle Leistungsphasen! Bei dem Prozess der nachträglichen Ergänzung wird nämlich auch immer eine Vorentwurfs- und Entwurfsvergleichbare Leistung erbracht. Z.B. eine Kostenschätzung bei Erstellung des Planänderungsantrages (= Vorentwurf). Integration des freigegebenen Planänderungsantrages in die Planung (= Entwurf) und Detaillieren (= Ausführungsplanung).
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