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Kolumba: Offline


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Datum: 15.02.2021
Uhrzeit: 21:43
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AW: BauO NRW, nicht geringfügige statische Änderungen

#1 (Permalink)
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Gerne geschehen, aber es handelt sich hier lediglich um Umbauten im Innenbereich von Gebäuden!


Das hier sollen laut Sachbeaebeiter die Quellangaben dazu sein:

"laut der Synopse des Ministeriums-HKBG sowie Rn 89 BauO NRW Kommentar rehm verlag 109. AL Okt.2020 und Rn 145 bis 152 BauO NRW Kommentar Werner Verlag 13. Auflage, ist das möglich. Weder eine Neuerrichtung noch ein Abbruch fällt jedoch unter die Norm. Ich darf bspw. keine tragende Wand abbrechen und durch eine neue ersetzen."

Den letzten Satz verstehe ich persönlich nicht wirklich, da meines erachtens nach, jeder Umbau das Entfernen und Neuerrichten von tragenden Wänden mit sich bringt.

Logich ist das ganze nicht. Aber wohl machbar.

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Blumenschein: Offline

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Beitrag
Datum: 23.03.2021
Uhrzeit: 07:41
ID: 57709



AW: BauO NRW, nicht geringfügige statische Änderungen

#2 (Permalink)
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Hallo zusammen,

bzgl. oben genannter Korrespondenz kommt noch folgendes hinzu.

Das Dach soll energetisch ertüchtigen werden. (Dämmen und neu eindecken) Hierzu ist es wohl einfacher, den Dachstuhl zu erneuern. Wäre das genehmigungspflichtig?

Gruß
--
Blumenschein

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Beitrag
Datum: 26.03.2021
Uhrzeit: 23:53
ID: 57724



AW: BauO NRW, nicht geringfügige statische Änderungen #3 (Permalink)
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Bei einem neuen Dachstuhl würde ich von einer Genehmigungspflicht oder zumindest einer Anzeige ausgehen.
Am besten beim zuständigen Amt nachfragen. Dann hat man alles richtig gemacht.
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Florian Illenberger

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