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arch28 is on a distinguished road

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Datum: 21.12.2020
Uhrzeit: 19:38
ID: 57637



LBO "zwei voneinander unabhängige Rettungswege"

#1 (Permalink)
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Hallo,

ich plane aktuell an einer Jugendherberge/ Beherbergungsstätte (=Sonderbau).
Laut LBO muss jede Nutzungseinheit über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege verfügen, welche aber innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen dürfen.
Meine Frage ist nun, wie "voneinander unabhängig" definiert ist?
bzw. im Konkreten: Ob der notwendige Flur zum zweiten Rettungsweg an einem ersten Fluchttreppenhaus (notwendige Treppe) vorbeiführen darf oder beide notwendigen Treppen (bei der Flucht aus einem Zimmer) zwingend in entgegengesetzten Richtungen liegen müssen?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen kann ..

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personal cheese: Offline

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Beitrag
Datum: 21.12.2020
Uhrzeit: 21:57
ID: 57638



AW: LBO "zwei voneinander unabhängige Rettungswege"

#2 (Permalink)
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Schau mal, ob in dem betreffenden Bundesland eine Beherbergungsstättenverordnung existiert. Hier gibt es in der Regel einen Abschnitt zur maximalen Länge von Stichfluren. Das sollte deine Frage beantworten.

zum Beispiel in Bayern:
Zitat:
In notwendigen Fluren mit nur einer Fluchtrichtung (Stichfluren) darf die Entfernung zwischen Türen von Beherbergungsräumen und notwendigen Treppenräumen oder Ausgängen ins Freie nicht länger als 15 m sein.

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Beiträge: 10
arch28: Offline


arch28 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 23.12.2020
Uhrzeit: 23:56
ID: 57642



AW: LBO "zwei voneinander unabhängige Rettungswege" #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Schau mal, ob in dem betreffenden Bundesland eine Beherbergungsstättenverordnung existiert. Hier gibt es in der Regel einen Abschnitt zur maximalen Länge von Stichfluren. Das sollte deine Frage beantworten.

zum Beispiel in Bayern:
Vielen Dank, das hat mir weitergeholfen!

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