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Baumplanerin: Offline


Baumplanerin will become famous soon enough

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Datum: 31.03.2021
Uhrzeit: 09:59
ID: 57737



AW: Der innere Konflikt

#1 (Permalink)
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Zu einer Vertragserstellung bist du grundsätzlich nie verpflichtet, da es in jeder Geschäftsbeziehung auch den mündlichen Vertrag gibt. Ich habe auch nicht immer einen Vertrag.
Allerdings habe ich in diesem Fall den Eindruck, dass der Bauherr schon nicht ganz so integer ist nach deinen Erzählungen. Eher so der Typ, der besser gleich 3 Verträge vorgelegt bekommt

Spielt es denn nach der Haftpflicht und dem Urteil eine Rolle, ob das ein Aufmaß außerhalb der üblichen Leistungsphasen war oder ob es quasi zur Leistungsphase 1 gehören sollte?
Ansonsten kann er ja mündlich auch nicht nachweisen, dass du dafür beautragt gewesen wärest, sämtliche Schäden ausgiebig zu erfassen. Ich würde auch erst mal die Ruhe bewahren.

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ehem. Benutzer
 
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Kolumba: Offline


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Datum: 03.04.2021
Uhrzeit: 22:49
ID: 57749



AW: Der innere Konflikt

#2 (Permalink)
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Es geht Hauptsächlich um die Hinweispflicht des Architekten. Natürlich greift das auch nur bei sichtbaren Mängeln. Da ist es irrelevant ob man einen Vertrag geschlossen hat oder nicht. Unabhängig der Vertragsform.

Das Problem, was ist wenn ein Mangel nicht sichtbar war aber dennoch vorhanden. Oder man übersieht schlichtweg einen Mangel. Dann ist Ärger und eine teure Gerichtsverhandlungen vorprogrammiert.

Meine Haftpflichtnversicherung hat mir davon abgeraten vor Kaufentscheidung Besichtigungs- oder Beratungstermine mit Bauherren wahrzunehmen.

Es geht hier nicht mehr um meinen speziellen Fall sondern um den Umgang mit uns als Architekten. Wehren können wir uns nur, wenn wir uns gegenseitig aufklären und damit auf solche Missstände aufmerksam machen.

Am Ende leiden auch die Bauerren darunter, denn wieviele Bauherren möchten wirklich in Sachen Entwurfsplanung vor Kaufentscheidung eine Architektenmeinung hören. Mit dieser aktuellen Regelung sind jetzt viele Bauherren auf sich alleine gestellt oder müssen wie bei einem Arztebesuch erst einmal eine Verzichtserklärung unterzeichnen.

Ich für meinen Teil verzichte!

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