|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 18.02.2005  
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Andi: Offline
   Ort: Portland Oregon  
Hochschule/AG: Kommunikation    Beitrag Datum: 17.08.2005 Uhrzeit: 16:07 ID: 10570  |            Social Bookmarks:      Ich hoffe wir haben einen Bauleiter im Web?!!       Wer weiß wie lange oder ob es eine zeitliche Frist für Nachträge gibt oder wo man was finden kann? Es eilt. Gruss A:G:  |  
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|    ehem. Benutzer  Registriert seit: 16.11.2004  
Beiträge: 75
   
mrg: Offline
   Ort: .koblenz  
Hochschule/AG: .bauzeichner | gfx'ler    Beitrag Datum: 17.08.2005 Uhrzeit: 22:25 ID: 10579  |         Social Bookmarks:      hm .. frage mich warum du dich direkt an einen bauleiter wenden willst? =)      wenn dir jemand ne frist für etwas setzt, muss er auch einen "endtermin" genannt haben. Zitat:  
 du musst das ja auch so sehen: je schneller die fehlenden unterlagen beispielsweise eingereicht werden, desto schneller bekommst du eine baugenehmigung. als standardfrist würde ich zwei wochen ansehen - jedenfalls hab ich schon öfters eine solche erfahrung gemacht.  |  |
|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 15.04.2004  
Beiträge: 328
   
Maks: Offline
   Ort: Berlin    Beitrag Datum: 17.08.2005 Uhrzeit: 23:14 ID: 10581  |         Social Bookmarks:      Hi Andi,      Frist müssen so gestellt werden, dass die "angemahnte" Person/Firma die Möglichkeit hat, die zur Frist ausgesetzten Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen. Das heißt, die Frist muß für einen angemessenen Zeitraum gesetzt werden. Ich weiß, dass das sehr schwammig klingt, aber jede Bauaufgabe benötigt entsprechend mehr oder weniger Zeit. Und die ist maßgebend für eine Fristsetzung. Wenn dir z.B. jemand eine Frist gesetzt hast und du der Meinung bis, dass der Zeitraum auf keinen Fall ausreicht, mußt du das entsprechend anzeigen (schriftl.) und den zeitl. Mehraufwand nachweisen. Wenn es sich um Bauleistungen handelt, solltest Du mal in die VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) schauen. Bei allgemeinen Fristen kann ich dir das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) empfehlen. Gruß max  |  
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