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filo: Offline
Beitrag Datum: 14.12.2005 Uhrzeit: 12:17 ID: 12339 | Social Bookmarks: Ok, noch mal anders gefragt. Beispiel: Ich habe ein 3 geschossiges Gebäude mit Luftgeschoss, Balkon, und sehr sehr großer Dachterrasse. Für den Bauantrag würde ich zur Kostenschätzung der Rohbaukosten die Tabelle des Durchschnittlichen Rohbauwertes je Kubikmeter Brutto-Rauminhalts nehmen. (genau wie der Bauamt). Nun würde ich allein vom logischen denken nur --BRI a-- nehmen, denn sonst wären die Kosten durch BRI b und BRI c in diesem fall sehr stark verfälscht. Nun ermittelt das Bauamt die Rohbaukosten aber mit Kompletten BRI, weil 1. dadurch die Gebühren höher werden. 2.In der BauGO auch nur was über BRI steht, ohne aufteilung nach a, b und c. Aber wie schon gesagt, allein vom logischen denken darf es doch nicht sein, darum habe ich mich, und euch, gefragt, ob es irgendeine vorschrift gibt, dass man zur Rohbaukostenschätzung überwiegend ---BRI a--- nehmen soll. in der DIN 276 steht doch, dass man bei der Ermittlung der KG 300 als Bezugsgröße die BRI lt. DIN 277 nehmen soll. Und in der DIN 277 werden die BRI nach a, b und c aufgeteil. könnte man es nicht so interpretieren, dass der gesetzgeber vorgibt die kosten nach a, b und c aufgeteilt zu ermitteln? |
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