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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 07.10.2010 Uhrzeit: 16:52 ID: 41183 | Social Bookmarks: Habe gerade ein ähnliches Problem: Gut, die Lufträume zählen nicht zur BGFa - Zählen sie denn zur Geschossfläche (später GFZ) ? BauNVO- "Die GF ist nach den Außenmaßen der Gebäude (..) zu ermitteln. Loggien (...) bleiben unberücksichtigt." Sagt eigentlich, daß diese übermessen werden - habe nun aber eine Andere Meinung gehört. |