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yamatra23 is on a distinguished road

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Datum: 04.11.2010
Uhrzeit: 21:45
ID: 41416



Brandschutz bei zusammenschaltbaren Nutzungseinheiten

#1 (Permalink)
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Grüßt euch,
als Uniprojekt entwerfe ich gerade ein freistehenden 2 geschossigen Pavilion. Es gibt 3 Nutzungseinheiten.2 dieser Nutzungseinheiten sollen zusammenschaltbar sein, es handelt sich dabei um ein Cafe und ein Restaurant a je 150qm. Müssten die genannten Nutzungseinheiten jeweils einen notwendigen Treppenraum(weil 2 geschossig) haben, da sie zusammenschaltbar sind und somit insgesammt 300qm hätten oder nicht?

"Notwendige Treppen sind ohne eigenen Treppenraum zulässig:
1. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2
2. für die Verbindung von höchstens zwei Geschossen innerhalb derselben Nutzungseinheit von insgesamt nicht mehr als 200 m²..."


Danke!

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personal cheese: Offline

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Datum: 04.11.2010
Uhrzeit: 22:18
ID: 41417



AW: Brandschutz bei zusammenschaltbaren Nutzungseinheiten

#2 (Permalink)
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Warum sollen Cafe und Restaurant denn verschiedene Nutzungseinheiten sein? Nutzungseinheiten nach BauO müssen ja brandschutztechnisch voneinander durch Trennwände (je nach Gebäudeklasse F30- F90-Wände und T30-Türen) abgeschottet sein. Das wiederspricht etwas dem "Zusammenschalten".
Wie groß sind denn alle Nutzungseinheiten zusammen? Bleibst du unter 400 m2 (BGF!) insgesamt? Dann könnte das ganze in die GK 1 eingestuft werden.
Welche Bauordnung (Bundesland) wird denn angewendet?

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Beiträge: 21
yamatra23: Offline


yamatra23 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 04.11.2010
Uhrzeit: 22:45
ID: 41418



AW: Brandschutz bei zusammenschaltbaren Nutzungseinheiten #3 (Permalink)
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"Cafe und Restaurant sollen unabhänging voneinander nutzbar sein."sagt der Professor.
Zusammenschaltenbar müssen die nicht sein, jedoch wurde ich in der letzten Korrektur dazu angeregt. Bundesland ist Berlin und insgesamt hat der pavilion 800qm.

Danke!

Geändert von yamatra23 (05.11.2010 um 00:35 Uhr).

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