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Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 03.11.2010 Uhrzeit: 10:08 ID: 41398 | Social Bookmarks: Da verwechselst du etwas. Die BGF nach DIN 277 und die Geschossfläche nach Baunutzungsverordnung sind verschieden! Bei der BGF-Berechnung werden Balkone und Loggien mit erfasst und dann dem Bereich b oder c zugeordnet. Siehe Grundfläche (Architektur) |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 08.01.2010
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MelJee: Offline
![]() Beitrag Datum: 03.11.2010 Uhrzeit: 16:41 ID: 41401 | Social Bookmarks: ah ja, danke... merkt man eben doch, dass man sowas lange nicht angewendet hat ![]() allerdings brauche ich die infos für ein bvh in der schweiz...da sieht es vielleicht wieder anders damit aus. muss ich wohl noch mal ein bissel recherchieren... ![]() |