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Crypton: Offline
![]() Beitrag Datum: 30.11.2008 Uhrzeit: 17:52 ID: 31516 | Social Bookmarks: Hallo Danke für die Antwort. Die Versammlungsstättenverordnung von Rlp wird angewendet. Der Ausstellungsbereich ist 300qm groß. Wieviele Besucher er genau haben wird ist unklar. Okay, wenn der obere Bereich unzugänglich für die Besucher bleibt ist das ja ohne Treppenhaus machbar. |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 30.11.2008 Uhrzeit: 19:03 ID: 31517 | Social Bookmarks: Nach Muster VStättVO werden für Ausstellungsräume 1 Person je 1 m2 Grundfläche angesetzt. Wie das in RLP ist weiß ich auch nicht. Dort steht ja: Zitat:
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Crypton: Offline
![]() Beitrag Datum: 30.11.2008 Uhrzeit: 19:33 ID: 31518 | Social Bookmarks: Das deckt sich mit der VstaeVo von Rheinland-Pfalz. Sorry, hatte nicht erwähnt, dass das Gebäude neben dem Ausstellungsbereich außerdem einen Mehrzwecksaal hat, der ca. 600qm groß ist. Die VstaeVo ist schon anzuwenden. |
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fluchttreppenhaus - ausgang ins foyer möglich? | 3dgeplagt | Planung & Baurecht | 6 | 02.01.2007 19:01 |