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Crypton: Offline
![]() Beitrag Datum: 30.11.2008 Uhrzeit: 17:52 ID: 31516 | Social Bookmarks: Hallo Danke für die Antwort. Die Versammlungsstättenverordnung von Rlp wird angewendet. Der Ausstellungsbereich ist 300qm groß. Wieviele Besucher er genau haben wird ist unklar. Okay, wenn der obere Bereich unzugänglich für die Besucher bleibt ist das ja ohne Treppenhaus machbar. |
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fluchttreppenhaus - ausgang ins foyer möglich? | 3dgeplagt | Planung & Baurecht | 6 | 02.01.2007 19:01 |