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martindre is on a distinguished road

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Datum: 16.02.2009
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Natürliche Geländeoberfläche

#1 (Permalink)
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Hallo, ich bitte dringend um Hilfe zum Thema nat. Geländeoberfläche, Berechnung Gebäudehöhe und Prüfung Vollgeschoss

Es handelt sich um ein L-förmiges Gebäudes. Im Bereich, der von den 2 Seiten des Gebäudes umfasst ist, ist das Gelände großflächig beim Bau des Gebäudes vor 50-60 Jahren abgetragen worden, so dass eine Art Hangsituation entstanden ist. Zu dieser Seite sind im "UG" Aufenhaltsräume untergebracht, an die eine Terrasse angrenzt.
Zur Rückseite weist das Gebäude also 2 Geschosse, zur geöffneten Seite 3 Geschosse auf (siehe Anhang).

Da nachträgl. Sanierungsarbeiten durchgeführt werden sollen, ist zur Feststellung der Gebäudeklasse die Anzahl der Vollgeschosse bzw. die Gebäudehöhe festzustellen.

Wie ist nun die Höhe des Gebäudes zu ermitteln. Wo verläuft die "natürliche Geländeoberfläche?

Danke für Hilfe
dre
Miniaturansicht angehängter Grafiken
-hang.jpg  

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Datum: 16.02.2009
Uhrzeit: 20:18
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AW: Natürliche Geländeoberfläche

#2 (Permalink)
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Welches Bundesland?

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martindre is on a distinguished road

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Datum: 17.02.2009
Uhrzeit: 10:56
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AW: Natürliche Geländeoberfläche #3 (Permalink)
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Bundesland: Niedersachsen

Komme aus Hessen. Anscheindend gibt es in der NBauo keine Gebäudeklassen. Aus Hessen kenne ich, dass je Gebäudeklasse im Anhang der HBO die Feuerwiederstandklassen der Bauteile definiert sind. Wo sind diese in Niedersachsen definiert?

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Datum: 17.02.2009
Uhrzeit: 16:19
ID: 32683



AW: Natürliche Geländeoberfläche #4 (Permalink)
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in hamburg ist das so definiert, glaub ich, unabhängig von der gebäudeklasse, ist ein geshcoss ein vollgeshcoss, wenn es im mittel mehr als 1,4m (oder so) aus der erde guckt. vergleichbares müsste sich doch in der BauO auch finden !?

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Datum: 17.02.2009
Uhrzeit: 16:33
ID: 32687



AW: Natürliche Geländeoberfläche #5 (Permalink)
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Genau so kenne ich es auch.
Allerdings ist es nicht über der natürlichen sondern über der festgelegten
Geländeoberfläche, das ist noch ein Unterschied.
Jedoch hat man meistens Verhandlungsspielraum mit der unteren
Bauaufsichtsbehörde, und man kann bei einem Hanggrundstück die natürliche
Geländeoberfläche auf Basis einer Vermessungskartierung für den Nachweis
heranziehen, haben wir zumindest schon so gemacht.
Und dieses "im Mittel" kann man dadurch feststellen, dass man die Abwicklung
zeichnet und die Fläche über der Geländelinie durch die Länge des
abgewickelten Gebäudes teilt, CAD hilft einem da ungemein.

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martindre is on a distinguished road

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Datum: 18.02.2009
Uhrzeit: 17:37
ID: 32705



AW: Natürliche Geländeoberfläche #6 (Permalink)
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vielen dank für die infos.

noch eine wichtige sache: wie ist das von mir o.g. thema brandschutz/ feuerwiderstandsklassen geregelt?

welche anforderungen habe ich z.B. bei einem wohngebäude mit 3 vollgeschossen - in hessen sind die feuerwiederstandsklassen einzelnen bauteile in der anlage dargestellt. wie ist das in niedersachsen geregelt bzw. wo stehen diese?

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Beitrag
Datum: 18.02.2009
Uhrzeit: 18:30
ID: 32706



AW: Natürliche Geländeoberfläche #7 (Permalink)
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hab mal eben in der NBauO geblättert, also da, wo es in Hamburg, und zwar direkt bei den Bauteilen, stehts offensichtlich nicht.

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