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Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 09.03.2009 Uhrzeit: 16:38 ID: 32973 | Social Bookmarks: Mit Darstellung war eher die Darstellung der einzelnen Teile im Projekt gemeint. Ich würde halt so darstellen, dass das Projekt ein Umbau + Erweiterung im Bestand ist, damit man von vorneherein mit einem Antrag durchkommt. Von der Beschreibung her musst Du doch die Baubeschreibung und dann noch für den Gewerblichen Teil eine separate Beschreibung machen. Die Frage ist, ob du dann mehrere Baubeschreibungen (teilweise können die auch beim Bauen im Bestand in formloser Schriftlicher Form ohne Formular gefordert werden) oder ein Formular mit Kennzeichnung der Bestandteile abgibst. Diese Detailfragen würde ich dann mit dem Bauamt klären. Was ist für Dich denn besser? Willst du vier Projekte separat abrechnen oder geht es vor allem um die Risiken der Genehmigung? |
Social Bookmarks: Zitat:
Besser wäre für mich, daß man 4 separate Bauanträge stellt, auch wenn es etwas mehr Arbeit und Papierkram ist. Die Abrechnung ist klarer bei getrennten Bauanträgen, weil auch unterschiedliche Honorarzonen vorliegen. Die Pläne werden übersichtlicher und können auch noch für andere Zwecke benutzt werden, weil die Gebäude teils unterschiedlich gefördert bzw. bezuschußt werden. Die Genehmigungsgebühren sind eigentlich Nebensache, weil die relativ gering ausfallen. Ich brauche aber eine klare Aussage zu dem Thema, damit der Bauherr sich im Nachhinein nicht falsch beraten fühlt. Mit dem Bauamt spreche ich, klar, aber es muß dazu doch irgendwo im Baurecht klare Aussagen geben. Hallo...wir sind in Deutschland. Hier ist schließlich alles geregelt. ![]() | ||
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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 10.03.2009 Uhrzeit: 10:41 ID: 32988 | Social Bookmarks: sowas hat auch mit der organisationsstruktur des amtes zu tun. deswegen immer mit dem amt kommunizieren, dann wirst du auch den bauherren gut beraten. spart auch zeit. hast du die genehmigungsgebühren schon berechnet ? bei "meinem" fall war es ein fünfstelliger betrag an mehrkosten für mehrere anträge im vergleich zu einem, wenn ich mich recht entsinne. ach ja: keine ahnung, ob das in der Bauvorlagenverordnung genau drin steht, nach überfliegen scheint dort ja ein Bauantrag pro Grundstück erwartet zu werden. |
Social Bookmarks: Zitat:
Kann das sein? ![]() | ||
Social Bookmarks: Nach Rücksprache mit Bauamt: Ich muß zwei Bauanträge stellen. Aber nicht nach betrieblich und Wohnen getrennt, sondern jeweils für die zusammenhängenden Baukörper ein Antrag. Bauantrag 1: Palettenlager+Wohnhaus Bauntrag 2: Maschinenhalle+Produktionshalle | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 11.03.2009 Uhrzeit: 13:20 ID: 33012 | Social Bookmarks: Gut, dass du jetzt weisst, woran Du bist. Bei mir handelte es sich um ein Projekt mit zwei An/Um/Neubauten auf demselben Grundstück, und da teilweise ein Versäumniszuschlag fällig war (Bau ohne Genehmigung....), war es ein erheblicher Unterschied, ob man einen oder zwei Anträge stellt. |
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