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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 28.06.2009 Uhrzeit: 17:33 ID: 34288 | Social Bookmarks: Zitat:
ich antworte mal ohne gewähr: wohnfläche dachterrasse: steht glaube ich in der Wohnflächenverordnung (WoflVO) die man anwenden sollte, weil üblich, aber nicht unbedingt muss, "bis 50%", auch hier sollte man den "üblichen" wert nehmen, das wäre m.E. 25%. kein käufer würde die 50% m² fläche bezahlen. terrasse: die terrasse zählt glaube ich zur bebauten fläche, jedenfalls wenns um GFZ oder GRZ geht. zum BRI zählt eine ebenerdige nicht überdeckte terrasse nicht, wie hoch sollte die denn sein ![]() NGF: steht in der DIN. ich glaube dass man da tatsächlich nach VF und NF unterscheidet. wie das mit treppen genau ist, nachlesen. ausschlaggebend sollte auch hier die Wohnflächenberechnung sein. Treppen ab 3 Stufen oder so zählen da nicht dazu. also alles in allem one gewähr, die din 276 277 bringt dich da weiter. | |
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