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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 18.12.2009 Uhrzeit: 14:14 ID: 36830 | Social Bookmarks: Klassisches Beispiel Gebäudelehre... lol Die Mindestbreiten müssen auf dem Podestumlauf gewährleistet sein, d.h. die Tür und die Fläche davor können nicht Teil dieser sein. Du verlierst also als Fläche pro Podest den Meter Breite mit der Tür... Wenn unten beim letzten Treppenlauf kein Umlauf mehr gegeben ist, kannst Du dort die Tür direkt vor der ersten Stufe ansetzen. Oben geht es theoretisch vom Fluchtweg her genauso, jedoch darf von GUV her die Tür nicht in die Treppe aufschlagen, sondern man muss vor Türöffnung bei geöffneter Tür noch ca. 40-50 cm Standfläche haben. |
Social Bookmarks: Danke schonmal. Das die Tür die Podestbreite nicht einschränken darf, hatte ich mir gedacht. Klar auch, daß Du vor einer Tür noch stehen können mußt und nicht in der Treppe stehen bleibst. Aber wie genau ist die Interpretation? Muß das Podest als rechteckige "Fläche" freigehalten werden oder geht es, wenn man, wie im angehangenen Beispiel, den Radius der Treppenlaufbreite auf dem Podest freihält? | |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 18.12.2009 Uhrzeit: 17:38 ID: 36833 | Social Bookmarks: ok, das ist schonmal sehr gut...... der Schacht neben Aufzug müsste die Türblattiefe haben, dann wäre es ok. Es heisst im Text immer "eine lichte Breite". In der LBauO in Wort und Bild sind diese Flächen glaube ich dargestellt, ob in Neufert sowas zu finden ist, weiss ich nicth. |