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Datum: 26.01.2010
Uhrzeit: 19:11
ID: 37365



AW: bauantrag ohne vorlageberechtigung aber mit namentlicher nennung #4 (Permalink)
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vielen dank für die antworten.

bei der zuletzt genannten variante steht der name allerdings nicht auf dem bauantrag. der wäre nur über den vertrag nachzuweisen. will sagen, wer auf den plan schaut, liest nur den namen des bauvorlagenberechtigten, oder?

an der stelle kommen wir auf die zuerst genannte variante: unter welchem titel wird der name des "entwerfers" aufgeführt? "entwurfsverfasser" ist rechtlich belegt und bezeichnet denjenigen, der die haftung hat.

vielleicht gibts noch ne idee.

gruß
alex
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