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| Registrierter Nutzer Registriert seit: 05.02.2010
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zulaut: Offline
Beitrag Datum: 05.02.2010 Uhrzeit: 17:31 ID: 37609 | Social Bookmarks: genau : ) Noon hat es richtig angedeutet: mein problemchen liegt weniger in der statik ( denn es wären in der tat nur so ein meter) sondern mehr in der bauphysik (tauwasser?) und der lösung dazu aber das ganze scheint mir grade einwenig zu riskant ich glaube ich bin davon weggekommen von der idee, und mach es wohl doch "normal" mit normal herangezogenen wänden ! ich bin trotzalldem sehr erstaunt wieschnell und gut die antworten sind! vielen dank! ich habs mir gemerkt die antworten und werde sie garantiert noch ein anderes mal gebrauchen! |
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michael_62: Offline
Beitrag Datum: 05.02.2010 Uhrzeit: 18:20 ID: 37612 | Social Bookmarks: Da siehst du wie das menschliche Gehirn arbeitet. Zwei Menschen sehen die selbe Zeichnung, aber nicht Dasselbe..... |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 05.02.2010 Uhrzeit: 22:07 ID: 37621 | Social Bookmarks: Da brauchts eine Brandwand zum Nachbargebäude, oder? |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 06.02.2010 Uhrzeit: 11:53 ID: 37623 | Social Bookmarks: Denke ich auch - wenn ich die Skizze richtig verstanden habe. Bauteil F90 und Materialien Brandschutzklasse A. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 06.02.2010 Uhrzeit: 21:06 ID: 37636 | Social Bookmarks: Tauwasser? Wieso soll das entstehen? Ein korrekte Planung einer Pfosten-Riegel-Fassade, die vor der Konstruktionsebene steht, bringt doch keine Kondensat-Problematik mit sich. Und eine Brandwand-Problematik ergibt sich beim RÜcksprung auch nicht. Denn eine Brandwand ist dort vorzusehen, wo das Gebäude an die Nachbarwand angrenzt. Übrigens ist die Ausführung einer tragenden Wand z.B. in 24 cm, geschweige denn in Stahlbeton sowieso F90. Skizziere mal den Fassaden-Anschluss, dann kann ich Dir nochmal eine Hilfestellung geben. |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 06.02.2010 Uhrzeit: 21:56 ID: 37637 | Social Bookmarks: Zitat:
Und man braucht hier prinzipiell eine Brandwand, jedenfalls in Hamburg: "Brandwände sind erforderlich als Gebäudeabschlusswand, (...) wenn diese Wände mit einem geringerem Abstand als 2,50 m gegenüber Grundstücksgrenzen errichtet werden." | |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 07.02.2010 Uhrzeit: 01:42 ID: 37638 | Social Bookmarks: ........ ich wiederhole mich: eine Wand aus 24er Mauerwerk ist üblicherweise eine Brandwand, genauere Anforderungen kann man in der LBauO nachlesen. Der entsprechende Fassadenanschluss ist auch kein Problem, da sich die Fassade nach vorne öffnet, und nicht zum Nachbar. Verstehe nicht, warum ihr jetzt auf der Brandwand herumreitet. Wie oben zitiert sind bei Grenzbebauung sowieso Brandwände erforderlich. Was hat das jetzt mit der Auskragung zu tun? |
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