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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 05.02.2010 Uhrzeit: 22:07 ID: 37621 | Social Bookmarks: Da brauchts eine Brandwand zum Nachbargebäude, oder? |
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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 06.02.2010 Uhrzeit: 11:53 ID: 37623 | Social Bookmarks: Denke ich auch - wenn ich die Skizze richtig verstanden habe. Bauteil F90 und Materialien Brandschutzklasse A. |
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 06.02.2010 Uhrzeit: 21:06 ID: 37636 | Social Bookmarks: Tauwasser? Wieso soll das entstehen? Ein korrekte Planung einer Pfosten-Riegel-Fassade, die vor der Konstruktionsebene steht, bringt doch keine Kondensat-Problematik mit sich. Und eine Brandwand-Problematik ergibt sich beim RÜcksprung auch nicht. Denn eine Brandwand ist dort vorzusehen, wo das Gebäude an die Nachbarwand angrenzt. Übrigens ist die Ausführung einer tragenden Wand z.B. in 24 cm, geschweige denn in Stahlbeton sowieso F90. Skizziere mal den Fassaden-Anschluss, dann kann ich Dir nochmal eine Hilfestellung geben. |
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![]() Beitrag Datum: 06.02.2010 Uhrzeit: 21:56 ID: 37637 | Social Bookmarks: Zitat:
Und man braucht hier prinzipiell eine Brandwand, jedenfalls in Hamburg: "Brandwände sind erforderlich als Gebäudeabschlusswand, (...) wenn diese Wände mit einem geringerem Abstand als 2,50 m gegenüber Grundstücksgrenzen errichtet werden." | |
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 07.02.2010 Uhrzeit: 01:42 ID: 37638 | Social Bookmarks: ........ ich wiederhole mich: eine Wand aus 24er Mauerwerk ist üblicherweise eine Brandwand, genauere Anforderungen kann man in der LBauO nachlesen. Der entsprechende Fassadenanschluss ist auch kein Problem, da sich die Fassade nach vorne öffnet, und nicht zum Nachbar. Verstehe nicht, warum ihr jetzt auf der Brandwand herumreitet. Wie oben zitiert sind bei Grenzbebauung sowieso Brandwände erforderlich. Was hat das jetzt mit der Auskragung zu tun? |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 07.02.2010 Uhrzeit: 03:00 ID: 37641 | Social Bookmarks: ich interpretiere die Skizze so, dass die Glasfassade (strassenseitig) des neuen Gebäudes ungefähr bündig zum Nachbargebäude (graues Dreieck?) gebaut werden soll. Nachbargebäude und Neubau haben keinen Abstand zueinander. Bei weniger als 5m Abstand zu eienem Gebäude auf einem anderen Grundstück muss eine äußere Brandwand errichtet werden. Diese geht sinnigerweise von Außenwand zu Außenwand. Auf der Skizze gibt’s aber eine Lücke nach vorn von 1m, wo die transluzente Wärmedämmung hin soll (warum überhaupt transluzent zum Nachbargebäude?). Meiner Meinung nach stellt sich gar nicht die Frage der transluzenten Wärmedämmung, Auskragungen und so. Oder hab ich die Skizze falsch verstanden? |
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 07.02.2010 Uhrzeit: 11:18 ID: 37642 | Social Bookmarks: richtig. Wenn Du ein Gebäude anbaust, dann hat dein Gebäude zum Nachbar eine Brandwand. diese geht dann bis VK Fassade. Trotzdem kannst Du auf den Mauerkopf Deine Pfosten-Riegel-Fassade anlegen. Man kann z.b. mit SSG-Fassaden auch die Profile optisch verstecken. Und die Fassade, die vor dem Mauerkopf liegt, bedeutet keine Schwächung der Brandwand. Zitat:
Was meinst Du damit? | |
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