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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 08.02.2010 Uhrzeit: 14:09 ID: 37673 | Social Bookmarks: die 1,9m kenne ich in abgewandelter Form (Abstand der Öffnungen >5m) nur, wenn die Brandabschnitte in einem bestimmten Winkel zueinander stehen (>130°?). Ansonsten reicht die Brandwand - einen seitlichen Brandüberschlag kann es da eigentlich nicht geben. hat mir neulich ein Brandschützer auch noch mal erläutert. |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.02.2010 Uhrzeit: 14:29 ID: 37675 | Social Bookmarks: Zitat:
Ein Überschlag der Flammen im EG kann ja eigentlich nicht gegeben sein, da die Fassade ja einen Meter in der Tiefe versetzt ist. Die Flammen müssten zuerst einen Meter nach vorne, und dann 90'° zur Seite schlagen..... Punkto Öffnungen habe ich wie gesagt keinen Passus im Landesgesetz gesehen...... wie gesagt, habe auch nur im §36 über Brandwände nachgesehen. Zitat:
Es ist meiner Meinung nach also möglich, das EG als durchgehende Glasfläche nach hinten eingerückt unter Berücksichtigung aller Brandschutzauflagen auszuführen. | ||
Social Bookmarks: Genau das ist, glaube ich, nicht gemeint. Die Fassade soll in allen Geschossen (EG und OGs) auf der VK des Nachbars liegen. Nur sollen im EG nicht die störenden "Pfeiler" zu sehen sein. | |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.02.2010 Uhrzeit: 15:03 ID: 37678 | Social Bookmarks: hmm...ja....klingt auch logisch. Die 1m sollen sich wohl dann auf die Stützen bzw. Brandwand beziehen. Vielleicht sollten wir die Diskussion einfach bis zur Klärung durch den Autor einstellen..... |
Social Bookmarks: Hallo k-roy! Bin mir nicht sicher ob es so einfach ist. Ich glaube der Abstand spielt auch eine Rolle bei nebeneinanderliegenden Fassaden, ohne Rücksicht auf den Winkel. Im Extremfall könnten sonst 2 Öffnungen in nebeneinanderliegenden Häusern nur durch eine 20 cm starke Brandwand (z.B. Beton) getrennt sein. Schlagen die Flammen aus einem Fenster, so wäre durch Hitze und Wind ein Brandüberschlag ganz leicht möglich, vor allem wenn die Fenster aus Kunststoff oder Holz sind. Vor allem könnten die Flammen dann auch vom EG des brennenden Hauses in das 1. OG des Nachbarhauses gelangen. Ich bin mir eigentlich sicher, daß es dafür eine weitere Regel gibt. Wir sind schließlich in Deutschland! ![]() | |
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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 08.02.2010 Uhrzeit: 18:15 ID: 37680 | Social Bookmarks: Zitat:
Wenn du eine Regel findest, die gegenteiliges behauptet, sag mal Bescheid. | |
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zulaut: Offline
![]() Beitrag Datum: 25.02.2010 Uhrzeit: 15:06 ID: 37966 | Social Bookmarks: ![]() WOW! was hat sich denn hier getan!!! das tut mir wahnsinnig leid, dass hier um den heißen brei geredet wurde : ) ich weiß immer nochnicht wie ich unten den "eckwand" eindruck beseitigen kann bin eigentlich auch schon davon weggekommen, weil mir das zu kompliziert wurde- aber vllt gibt es ja ganz tolle "SSG-Details" die sich genau auf mein problem beziehen...habe aber leider keine anschluss details für dieses problem gefunden aber pfostenriegel hört sich allg schonmal vernünftig an.... nochmal ein anhang vllt versteht ja jetzt jeder mein problem. |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 26.02.2010 Uhrzeit: 15:10 ID: 37979 | Social Bookmarks: Hat geholfen. Ich würde das EG einfach einrücken, und die Brandwand dort auch nicht vorziehen, da der Nachbar mit seiner Brandwand dort angrenzt. und im Freibereich kann ein Überschlag von Feuer sowieso nicht stattfinden. Wenn es sich hier um ein Studienprojekt handelt, hast Du das Ganze damit genug durchdacht, und wenn es halt anders ist, dann ist es halt so. Die Verkleidung der Brandwand mit einer Pfosten Riegel Konstruktion bekommst du auch hin. Es gibt diese Fassaden in Brandschutzausführung. Bei dir ist ja auch nur der Bereich des Mauerkopfes so auszuführen. |
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