| |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 08.02.2010 Uhrzeit: 14:29 ID: 37675 | Social Bookmarks: Zitat:
Ein Überschlag der Flammen im EG kann ja eigentlich nicht gegeben sein, da die Fassade ja einen Meter in der Tiefe versetzt ist. Die Flammen müssten zuerst einen Meter nach vorne, und dann 90'° zur Seite schlagen..... Punkto Öffnungen habe ich wie gesagt keinen Passus im Landesgesetz gesehen...... wie gesagt, habe auch nur im §36 über Brandwände nachgesehen. Zitat:
Es ist meiner Meinung nach also möglich, das EG als durchgehende Glasfläche nach hinten eingerückt unter Berücksichtigung aller Brandschutzauflagen auszuführen. | ||
| Social Bookmarks: Genau das ist, glaube ich, nicht gemeint. Die Fassade soll in allen Geschossen (EG und OGs) auf der VK des Nachbars liegen. Nur sollen im EG nicht die störenden "Pfeiler" zu sehen sein. | |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 08.02.2010 Uhrzeit: 15:03 ID: 37678 | Social Bookmarks: hmm...ja....klingt auch logisch. Die 1m sollen sich wohl dann auf die Stützen bzw. Brandwand beziehen. Vielleicht sollten wir die Diskussion einfach bis zur Klärung durch den Autor einstellen..... |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
| Baulücke Location für Foto gesucht | macfrosch | Stadtplanung & Landschaftsarchitektur | 0 | 23.09.2009 17:46 |
| baulücke und schmale bauten | 3dgeplagt | Bauten & Planer | 30 | 10.04.2007 11:50 |