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noone: Offline
Beitrag Datum: 08.02.2010 Uhrzeit: 14:29 ID: 37675 | Social Bookmarks: Zitat:
Ein Überschlag der Flammen im EG kann ja eigentlich nicht gegeben sein, da die Fassade ja einen Meter in der Tiefe versetzt ist. Die Flammen müssten zuerst einen Meter nach vorne, und dann 90'° zur Seite schlagen..... Punkto Öffnungen habe ich wie gesagt keinen Passus im Landesgesetz gesehen...... wie gesagt, habe auch nur im §36 über Brandwände nachgesehen. Zitat:
Es ist meiner Meinung nach also möglich, das EG als durchgehende Glasfläche nach hinten eingerückt unter Berücksichtigung aller Brandschutzauflagen auszuführen. | ||
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