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|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 07.07.2003  
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Blumenschein: Offline
   Ort: Münster          Beitrag Datum: 06.07.2010 Uhrzeit: 09:37 ID: 39731  |            Social Bookmarks:      Vielen Dank,      das Prinzip habe ich verstanden. Wie kommst Du auf 35,00 m? Gemäß §7 (1) oben genannter Sonderbauverordnung sind 30,00 m bei einer lichten Höhe kleiner als 5,00 m nicht zu überschreiten. Gruß -- Blumenschein  |