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Sven_W: Offline
![]() Beitrag Datum: 07.09.2010 Uhrzeit: 20:40 ID: 40758 | Social Bookmarks: Nene, wie soll denn der Unternehmer im Voraus wissen wie oft der Bauzaun später geändert wird? Steht das in der Zeichnung? Im LV? Soll er die Glaskugel bemühen? Bei öffentlichen Projekten gucken sich viele die Zeichnungen gar nicht an. Die gehen nur nach Text. Was im LV nicht beschrieben ist wird nicht kalkuliert. Den Zuschlag erhält meist der Mindestbietende. Um den Auftrag zu bekommen muss er günstig kalkulieren. Also wird nix kalkuliert was nicht im LV steht. Selbst die Vorbemerkungen kannste meist vergessen. Nur wenn Pauschalen vereinbart werden zieht sowas. Aber auch in diesen Fällen gilt nur als pauschal angeboten was in der Zeichnung dargestellt oder im Text beschrieben ist. Es ist empfehlenswert eine gesonderte Position für das mehrmalige Umstellen der Bauzaunelemente in das LV aufzunehmen. regards Sven |
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