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noone: Offline


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Beitrag
Datum: 12.11.2010
Uhrzeit: 17:05
ID: 41470



AW: Vertragsart

#1 (Permalink)
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Ich sehe das nicht so. Bei fast allen laufenden Baustellen sind 99% der Streitpunkte Nachträge. Wenn der Planverfasser nicht der Ausschreiber ist, erhöht das Konfliktpotenzial noch mehr.

Die Erfahrung, die Du ansprichst, hilft leider nicht, um diesen Konflikten aus dem Weg zu gehen. Jeder, der in den Genuss kommt, grosse Baustellen oder öffentliche Ausschreibungen zu machen, weiss, wie einfach es ist, Ausschreibungen als fehlerhaft oder mangelhaft darzustellen. Siehe Verwendung von Herstellertexten, kopieren von Positionen als alten LVs und so weiter.

Testen wir es doch einfach mal: wer aktualisiert denn ständig seine Texte oder kommt in den Genuss, Ausschreibungen von der VOB-Beratungsstelle gegenlesen zu lassen?

Ich habe direkt nach dem Diplom oft öffentliche Ausschreibungen und alles, was an Rechtstreitigkeiten so nachfolgt, bis hin zur Suspendierung eines Bauamtleiters wegen angeblicher Bestechung. Demnach ist meiner Meinung nach keine Planungsleistung so kritisch wie die Ausschreibung.

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Archimedes: Offline

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Beitrag
Datum: 14.11.2010
Uhrzeit: 14:10
ID: 41491



AW: Vertragsart

#2 (Permalink)
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Die HOAI-Sätze sind beim Thema Ausschreibung/Vergabe aus meiner Sicht mit 10 %+4 % etwas knapp gehalten, vor allem dann, wenn man die vorherigen Leistungsphasen nicht abdeckt und somit nicht von den Infos/Erfahrungen, die man bei jedem Projekt während Entwurf, Kostenberechnungen und Ausführungsplanung sammelt, profitiert.
Ich möchte keine Leistung ausschreiben müssen, wenn ich vorher keinen Einfluß und keine Einsicht auf/in die Vorleistungen hatte.
Wenn das trotzdem Jemand als Dienstleister machen möchte, dann würde ich auf jeden Fall auf Stundenbasis oder über eine Art "Gewerkpauschalen" (z.B. Rohbauausschreibung mit bis zu 200 Positionen = 1.500 Euro (netto)), nicht aber nach HOAI, abrechnen. Dann auf jeden Fall nur die Texte liefern und evtl. die Auswertung (Preisspiegel) machen. Die Massenermittlung, die Auswahl der angeschriebenen Firmen bzw. die Veröffentlichung der Ausschreibung, den Versand und Empfang der LVs, die Submission, Vergabevorschläge und die Vergabe selbst würde ich dann nicht übernehmen. Haftung an den Auftraggeber übertragen.

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