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sanna: Offline
Beitrag Datum: 06.04.2012 Uhrzeit: 18:35 ID: 46554 | Social Bookmarks: Hallo zusammen. Ich habe folgende Frage. Es ist ein Einfamilienhaus (GK 1) im Geltungsbereich eines Bebauungsplans geplant. aus dem Bebauungsplan waren die Baugrenzlinien nicht vermasst und nicht eindeutig ersichtlich. Es lag uns ein Nachbarhaus, das genehmigt wurde vor. aus dieser Planung wurden die Masse übernommen. im Laufe der Planung sind wir mehrmals bei der Baubehörde gewesen um die Frage mit den Baugrenzen zu klären. Erst bei der Einreichung der Unterlagen zum Freistellungsverfahren hat uns endlich ein Beamter über die Maße aufgeklärt. Nun ist es ersichtlich, dass das Haus zwar nach GR und GF und der Gebäude Höhe die Richtlinien einhält, überschreitet aber eine Baugrenze um 60 cm. Baubehörde sagt das eine Genehmigung in diesem Fall wünschenswert wäre, aber nicht unbedingt notwendig ist, dass Sie zu diesem Fall ein Auge zu drückt. Dies bedeutet dass dieses Haus materiell illegal errichtet wird und eigentlich kein Bestandsschutz vorliegt. Bauherr besteht auf kostenfreie Genehmigungsfreistellungsverfahren. welche Folgen erwarten hier einen Architekten in diesem Fall? wie kann sich ein Architekt vor möglichen Einwänden im Laufe vielen Jahren schützen? reicht eine einfache Aufklärung der Bauherren und Verlangen einer Einverständniserklärung? oder wie soll man in diesem Fall vorgehen? vielen Dank im Voraus! |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 15.02.2004
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Sven_W: Offline
Beitrag Datum: 14.04.2012 Uhrzeit: 19:40 ID: 46608 | Social Bookmarks: Frag mal bei deiner Versicherung nach ob die im Schadenfall haftet ohne bei dir Regress zu fordern. Wenn die das Risiko nicht eingehen...warum solltest du es dann eingehen. Was ist denn wenn der Bauamtsmitarbeiter nächste Woche einen schweren Unfall hat und sein Nachfolger die Sachlage anders beurteilt. Genehmigen lassen und fertig. "Der Bauherr besteht auf illegalität" Will er dreieurofünfzig sparen? So Sparfüchse kenne ich. Die bauen auch gern ohne Baugrundgutachten...ein Blick vom Architekten in die Baugrube wird schon reichen. Komm deiner Beratungs- und Hinweispflicht nach und schick die Genehmigungsunterlagen zur Unterschrift. |
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