Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 06.04.2012
Beiträge: 1
sanna: Offline


sanna is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 06.04.2012
Uhrzeit: 19:35
ID: 46554



Genehmigungsfreistellungsverfahren: wenn Bauherr auf illigalität besteht

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo zusammen.

Ich habe folgende Frage. Es ist ein Einfamilienhaus (GK 1) im Geltungsbereich eines Bebauungsplans geplant. aus dem Bebauungsplan waren die Baugrenzlinien nicht vermasst und nicht eindeutig ersichtlich. Es lag uns ein Nachbarhaus, das genehmigt wurde vor. aus dieser Planung wurden die Masse übernommen. im Laufe der Planung sind wir mehrmals bei der Baubehörde gewesen um die Frage mit den Baugrenzen zu klären. Erst bei der Einreichung der Unterlagen zum Freistellungsverfahren hat uns endlich ein Beamter über die Maße aufgeklärt. Nun ist es ersichtlich, dass das Haus zwar nach GR und GF und der Gebäude Höhe die Richtlinien einhält, überschreitet aber eine Baugrenze um 60 cm. Baubehörde sagt das eine Genehmigung in diesem Fall wünschenswert wäre, aber nicht unbedingt notwendig ist, dass Sie zu diesem Fall ein Auge zu drückt. Dies bedeutet dass dieses Haus materiell illegal errichtet wird und eigentlich kein Bestandsschutz vorliegt. Bauherr besteht auf kostenfreie Genehmigungsfreistellungsverfahren. welche Folgen erwarten hier einen Architekten in diesem Fall? wie kann sich ein Architekt vor möglichen Einwänden im Laufe vielen Jahren schützen? reicht eine einfache Aufklärung der Bauherren und Verlangen einer Einverständniserklärung? oder wie soll man in diesem Fall vorgehen?

vielen Dank im Voraus!

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 15.02.2004
Beiträge: 91
Sven_W: Offline


Sven_W is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 14.04.2012
Uhrzeit: 20:40
ID: 46608



AW: Genehmigungsfreistellungsverfahren: wenn Bauherr auf illigalität besteht

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Frag mal bei deiner Versicherung nach ob die im Schadenfall haftet ohne bei dir Regress zu fordern. Wenn die das Risiko nicht eingehen...warum solltest du es dann eingehen.

Was ist denn wenn der Bauamtsmitarbeiter nächste Woche einen schweren Unfall hat und sein Nachfolger die Sachlage anders beurteilt.

Genehmigen lassen und fertig.
"Der Bauherr besteht auf illegalität" Will er dreieurofünfzig sparen?

So Sparfüchse kenne ich. Die bauen auch gern ohne Baugrundgutachten...ein Blick vom Architekten in die Baugrube wird schon reichen.

Komm deiner Beratungs- und Hinweispflicht nach und schick die Genehmigungsunterlagen zur Unterschrift.

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Antwort
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
Bauherr hält sich nicht an die Vergabe (LP7) Zweiter Versuch Planung & Baurecht 5 29.03.2011 17:25
Wenn mit dem Computer entworfen wird... Florian andere Themen 13 24.02.2008 11:02
Wenn gestrichelte Linien nicht gestrichelt gezeigt werden (AutoCAD) Florian Präsentation & Darstellung 3 29.01.2005 11:41
Was tun wenn das Geld nicht kommt ? holger Beruf & Karriere 19 24.09.2004 15:51
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:04 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. (Deutsch)
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®