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Social Bookmarks: Wer hat den hier eine gewisse Erfahrung mit VOF-Verfahren? Ich befürchte nämlich, dass es keine Berücksichtigung von Eigenleistungen gibt und der Schwellenwert immer aus allen Leistungsphasen (1-9) errechnet wird unabhängig davon welche tatsächlich vergeben werden sollen und welche in Eigenleistung erbracht werden. Oder fällt Jemanden eine andere Betrachtungsweise dazu ein? Bitte mit Quelle. Ich ärgere mich in letzter Zeit sehr häufig über diesen recht niedrigen Schwellenwert von 200.000 Euro für Dienstleistungen, da man als Architekt damit recht schnell an der Schwelle zur Ausschreibung ist (z.B. anrechenbare Kosten von 2,3 Mio. Euro bei HZ III), während Statiker und Haustechniker häufig problemlos bis 10 Mio. Euro Baukosten frei beauftragt werden können. Die VOF-Verfahren sind ja dann meist so gestrikt, dass nur die üblichen 2-3 Verdächtigen in Frage kommen bzw. Höchstpunktzahl erreichen, weil sie a) bei den "historischen" Leistungen schon 3 Referenzprojekte gleicher Art in den letzten 5 Jahren nachweisen können und b) durchschnittliche Umsätze von mehr als z.B. 300.000 Euro im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre erreicht haben. Alles so ausgelegt, dass die, die vor dem EU-Schwellenwert sich etablieren konnten und von freien Vergaben profitiert haben, auch zukünftig das Rennen machen. | |
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