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Datum: 20.08.2012
Uhrzeit: 00:26
ID: 47583



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten?

#1 (Permalink)
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Vielen Dank! Kannst Du mir vielleicht auch noch sagen, wo ich die Definition dazu finde?

Was "bxh" angeht, ich kann mir schlecht vorstellen dass jemand auf die Idee kommt und tatsächlich einen Notausstieg 120cm breit und 90 cm hoch plant, zumal das dann mit der Brüstungshöhe schon spannend aussehen dürfte

Und ja, der Schmidteinander-Klassiker ...

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Tom
 
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Datum: 20.08.2012
Uhrzeit: 16:45
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AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten?

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von DerNubbel Beitrag anzeigen
Ist dann die "Öffnung im Fenster" nur auf einen Flügel bezogen oder auf beide? Es könnte ja jemand konstruieren dass bei zwei Flügeln ohne Pfosten das Öffnen des zweiten Flügels zu kompliziert ist, weil ja soweit ich weiss an diesen Flügeln dann kein Fenstergriff montiert ist, sondern im Flügel die Verriegelung gelöst werden muss?
Ich persönlich bin mir (nach mehreren Schulprojekten) nicht sicher, ob man die lichte Breite von 0,90 cm mit einem zweiflügligen Fenster darstellen kann. Denn das Öffnen des Stulpflügels (so nennt man das ) ist oft tatsächlich nicht leicht; und zusätzliche Zeit benötigt es auf jeden Fall. Wenn Du nicht weißt, dass diese Lösung an diesem Ort schon genehmigt wurde (in Rücksprache mit Brandschützern und Feuerwehr), würde ich mich da bei einem Fachplaner Brandschutz kurz rückversichern und/oder die Frage auch gegenüber dem Bauherrn thematisieren.

Zitat:
Zitat von DerNubbel Beitrag anzeigen
Vielen Dank! Kannst Du mir vielleicht auch noch sagen, wo ich die Definition dazu finde?
Diese Dinge stehen in den Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherer (GUV), zu Schulen wurde das PDF gerade überarbeitet. Zu Fenstern und Notausstiegen ist da das Wesentliche zu finden, es sind ja auch weitere Forderungen hinsichtlich der Beschläge etc. zu erfüllen: http://www.sichere-schule.de/klassen...richtsraum.pdf

Kann gefunden werden auf: Unfallkasse NRW - Sichere Schule
Oder: DGUV Publikationen
Siehe auch: Sichere Kita

T.

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Datum: 20.08.2012
Uhrzeit: 17:49
ID: 47590



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #3 (Permalink)
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Und wie kommst du drauf, dass es sich hier um eine Schule handelt?
Braucht man nicht generell nach den Schulbaurichtlinien sowieso 2 bauliche Rettungswege in Schulen? Da könnte man auf Rettungsfenster dann verzichten.

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Tom
 
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Datum: 20.08.2012
Uhrzeit: 17:58
ID: 47591



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Und wie kommst du drauf, dass es sich hier um eine Schule handelt?
Braucht man nicht generell nach den Schulbaurichtlinien sowieso 2 bauliche Rettungswege in Schulen? Da könnte man auf Rettungsfenster dann verzichten.
Weil man im Bestand von Schulen und Kindergärten diese Notausstiegsfenster noch vielerorts antrifft, wenn es keinen 2. baulichen Rettungsweg gibt. Akzeptiert werden diese Lösungen nur auf Basis eines Sondererlasses. Bei der Sanierung sind dann die aktuellen GUV-Richtlinien zu beachten. Im Neubau wird sowas nicht mehr gemacht/genehmigt. Wenn uns jetzt DerNubbel sagt, das ist eine andere Nutzung, bin ich gespannt.

T.

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Datum: 21.08.2012
Uhrzeit: 09:52
ID: 47594



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #5 (Permalink)
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Es ist keine Schule und kein öffentliches Gebäude sondern ein privates Bürogebäude.

Anruf beim Brandschutzsachverständigen hat ergeben: kein Problem.

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Tom
 
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Datum: 21.08.2012
Uhrzeit: 12:02
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AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von DerNubbel Beitrag anzeigen
Es ist keine Schule und kein öffentliches Gebäude
OK, ich zahle 5 EUR in die Ratekasse ...

T.

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Datum: 21.08.2012
Uhrzeit: 22:32
ID: 47612



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
OK, ich zahle 5 EUR in die Ratekasse ...

T.


Es ist ein Bürogebäude mittlerer Grösse Aber letztenendes ist das laut meines BrandschutzSV´s egal, was ja auch irgendwie logisch erscheint. Wobei mir die Logik bei einigen Forderungen speziell in den ASR manchmal etwas entgeht. Und die nachträglichen Rettungswege in vielen Schulen lassen manchmal echt die Haare zu Berge stehen.

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