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DerNubbel: Offline
Beitrag Datum: 18.08.2012 Uhrzeit: 20:41 ID: 47578 | Social Bookmarks: Liebe Kollegen, zu Fenstern als Notausstiege steht in der BauO NW: Zitat:
Wenn ich ein Fenster habe mit 140cm Breite und zwei Flügel, ohne Pfosten, also nur ca. 60cm Breite der einzelnen Flügel, aber insgesamt bei beiden geöffneten Flügeln ca. 120cm? Ist dann die "Öffnung im Fenster" nur auf einen Flügel bezogen oder auf beide? Es könnte ja jemand konstruieren dass bei zwei Flügeln ohne Pfosten das Öffnen des zweiten Flügels zu kompliziert ist, weil ja soweit ich weiss an diesen Flügeln dann kein Fenstergriff montiert ist, sondern im Flügel die Verriegelung gelöst werden muss? Eigentlich ist´s ja zu heiss und zu schön draussen für solche Fragen... | |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 19.08.2012 Uhrzeit: 10:51 ID: 47579 | Social Bookmarks: Du musst eine freie Lichte zwischen den Blendrahmen 90 cm in der Breite und 120 cm in der Höhe haben. Ob mit einem oder 2 Flügeln ist egal. |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 19.08.2012 Uhrzeit: 19:16 ID: 47581 | Social Bookmarks: angeblich ist es im Moment auch rechtens, eine 120cm breite und 90cm hohe lichte Öffnung zu planen - schätze, die Bauordnung wird demnächst aber um den Hinweis "b*h" ergänzt. |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 19.08.2012 Uhrzeit: 20:30 ID: 47582 | Social Bookmarks: Ich muss da immer an das hier denken: Schmidteinander - Die Feuerwehr hilft, vorbeugen musst du - YouTube "Ein Fall bei dem wir machtlos sind..." |
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DerNubbel: Offline
Beitrag Datum: 20.08.2012 Uhrzeit: 00:26 ID: 47583 | Social Bookmarks: Vielen Dank! Kannst Du mir vielleicht auch noch sagen, wo ich die Definition dazu finde? Was "bxh" angeht, ich kann mir schlecht vorstellen dass jemand auf die Idee kommt und tatsächlich einen Notausstieg 120cm breit und 90 cm hoch plant, zumal das dann mit der Brüstungshöhe schon spannend aussehen dürfte Und ja, der Schmidteinander-Klassiker ... |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 20.08.2012 Uhrzeit: 16:45 ID: 47588 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
Kann gefunden werden auf: Unfallkasse NRW - Sichere Schule Oder: DGUV Publikationen Siehe auch: Sichere Kita T. | ||
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 20.08.2012 Uhrzeit: 17:49 ID: 47590 | Social Bookmarks: Und wie kommst du drauf, dass es sich hier um eine Schule handelt? Braucht man nicht generell nach den Schulbaurichtlinien sowieso 2 bauliche Rettungswege in Schulen? Da könnte man auf Rettungsfenster dann verzichten. |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 20.08.2012 Uhrzeit: 17:58 ID: 47591 | Social Bookmarks: Zitat:
T. | |
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DerNubbel: Offline
Beitrag Datum: 21.08.2012 Uhrzeit: 09:52 ID: 47594 | Social Bookmarks: Es ist keine Schule und kein öffentliches Gebäude sondern ein privates Bürogebäude. Anruf beim Brandschutzsachverständigen hat ergeben: kein Problem. |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 21.08.2012 Uhrzeit: 12:02 ID: 47601 | Social Bookmarks: OK, ich zahle 5 EUR in die Ratekasse ... T. |
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DerNubbel: Offline
Beitrag Datum: 21.08.2012 Uhrzeit: 22:32 ID: 47612 | Social Bookmarks: Es ist ein Bürogebäude mittlerer Grösse Aber letztenendes ist das laut meines BrandschutzSV´s egal, was ja auch irgendwie logisch erscheint. Wobei mir die Logik bei einigen Forderungen speziell in den ASR manchmal etwas entgeht. Und die nachträglichen Rettungswege in vielen Schulen lassen manchmal echt die Haare zu Berge stehen. |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 22.08.2012 Uhrzeit: 18:49 ID: 47629 | Social Bookmarks: Zitat:
T. | |
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DerNubbel: Offline
Beitrag Datum: 22.08.2012 Uhrzeit: 21:15 ID: 47631 | Social Bookmarks: Jau, ist´s und ja, eine Sanierung. Kommt vielleicht auf das Bundesland bzw. die lokale Behörde an? Mein Brandschutzsachverständiger hat mir versichert dass das ohne Probleme geht. |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 22.08.2012 Uhrzeit: 21:24 ID: 47632 | Social Bookmarks: Ja, dass das sehr von lokalen Einstellungen abhängt, ist auch meine Erfahrung. Will man nicht glauben, ist aber so. Bei den von mir angeführten Schulen liegen die Notausstiege bis in den 3. Stock übereinander. Zum Teil fehlen unten Stellflächen für die Anleiterung. Und dann stelle man sich mal vor, da werden mehrere Schulklassen unter Zeitdruck evakuiert. Das dauert einen halben Tag bis alle draußen sind ... Viele Schulen werden aber auch branschutztechnisch nachgerüstet; und wenn ohne große Aufwände möglich, schafft man auch den 2. baul. Rettungsweg. T. |
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