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DerNubbel will become famous soon enough

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Datum: 18.08.2012
Uhrzeit: 21:41
ID: 47578



Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten?

#1 (Permalink)
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Liebe Kollegen,

zu Fenstern als Notausstiege steht in der BauO NW:

Zitat:
§ 40
Fenster, Türen, Kellerlichtschächte

...
(4) Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. ...
Was ist denn nun mit "im Lichten" gemeint, bezogen auf "Öffnungen in Fenstern"?
Wenn ich ein Fenster habe mit 140cm Breite und zwei Flügel, ohne Pfosten, also nur ca. 60cm Breite der einzelnen Flügel, aber insgesamt bei beiden geöffneten Flügeln ca. 120cm? Ist dann die "Öffnung im Fenster" nur auf einen Flügel bezogen oder auf beide?
Es könnte ja jemand konstruieren dass bei zwei Flügeln ohne Pfosten das Öffnen des zweiten Flügels zu kompliziert ist, weil ja soweit ich weiss an diesen Flügeln dann kein Fenstergriff montiert ist, sondern im Flügel die Verriegelung gelöst werden muss?

Eigentlich ist´s ja zu heiss und zu schön draussen für solche Fragen...

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Beitrag
Datum: 19.08.2012
Uhrzeit: 11:51
ID: 47579



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten?

#2 (Permalink)
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Du musst eine freie Lichte zwischen den Blendrahmen 90 cm in der Breite und 120 cm in der Höhe haben. Ob mit einem oder 2 Flügeln ist egal.

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Beitrag
Datum: 19.08.2012
Uhrzeit: 20:16
ID: 47581



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #3 (Permalink)
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angeblich ist es im Moment auch rechtens, eine 120cm breite und 90cm hohe lichte Öffnung zu planen - schätze, die Bauordnung wird demnächst aber um den Hinweis "b*h" ergänzt.

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Beitrag
Datum: 19.08.2012
Uhrzeit: 21:30
ID: 47582



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #4 (Permalink)
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Ich muss da immer an das hier denken:
Schmidteinander - Die Feuerwehr hilft, vorbeugen musst du - YouTube

"Ein Fall bei dem wir machtlos sind..."

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Beitrag
Datum: 20.08.2012
Uhrzeit: 01:26
ID: 47583



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #5 (Permalink)
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Vielen Dank! Kannst Du mir vielleicht auch noch sagen, wo ich die Definition dazu finde?

Was "bxh" angeht, ich kann mir schlecht vorstellen dass jemand auf die Idee kommt und tatsächlich einen Notausstieg 120cm breit und 90 cm hoch plant, zumal das dann mit der Brüstungshöhe schon spannend aussehen dürfte

Und ja, der Schmidteinander-Klassiker ...

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Tom
 
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Datum: 20.08.2012
Uhrzeit: 17:45
ID: 47588



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von DerNubbel Beitrag anzeigen
Ist dann die "Öffnung im Fenster" nur auf einen Flügel bezogen oder auf beide? Es könnte ja jemand konstruieren dass bei zwei Flügeln ohne Pfosten das Öffnen des zweiten Flügels zu kompliziert ist, weil ja soweit ich weiss an diesen Flügeln dann kein Fenstergriff montiert ist, sondern im Flügel die Verriegelung gelöst werden muss?
Ich persönlich bin mir (nach mehreren Schulprojekten) nicht sicher, ob man die lichte Breite von 0,90 cm mit einem zweiflügligen Fenster darstellen kann. Denn das Öffnen des Stulpflügels (so nennt man das ) ist oft tatsächlich nicht leicht; und zusätzliche Zeit benötigt es auf jeden Fall. Wenn Du nicht weißt, dass diese Lösung an diesem Ort schon genehmigt wurde (in Rücksprache mit Brandschützern und Feuerwehr), würde ich mich da bei einem Fachplaner Brandschutz kurz rückversichern und/oder die Frage auch gegenüber dem Bauherrn thematisieren.

Zitat:
Zitat von DerNubbel Beitrag anzeigen
Vielen Dank! Kannst Du mir vielleicht auch noch sagen, wo ich die Definition dazu finde?
Diese Dinge stehen in den Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherer (GUV), zu Schulen wurde das PDF gerade überarbeitet. Zu Fenstern und Notausstiegen ist da das Wesentliche zu finden, es sind ja auch weitere Forderungen hinsichtlich der Beschläge etc. zu erfüllen: http://www.sichere-schule.de/klassen...richtsraum.pdf

Kann gefunden werden auf: Unfallkasse NRW - Sichere Schule
Oder: DGUV Publikationen
Siehe auch: Sichere Kita

T.

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Beitrag
Datum: 20.08.2012
Uhrzeit: 18:49
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AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #7 (Permalink)
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Und wie kommst du drauf, dass es sich hier um eine Schule handelt?
Braucht man nicht generell nach den Schulbaurichtlinien sowieso 2 bauliche Rettungswege in Schulen? Da könnte man auf Rettungsfenster dann verzichten.

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Tom
 
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Datum: 20.08.2012
Uhrzeit: 18:58
ID: 47591



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Und wie kommst du drauf, dass es sich hier um eine Schule handelt?
Braucht man nicht generell nach den Schulbaurichtlinien sowieso 2 bauliche Rettungswege in Schulen? Da könnte man auf Rettungsfenster dann verzichten.
Weil man im Bestand von Schulen und Kindergärten diese Notausstiegsfenster noch vielerorts antrifft, wenn es keinen 2. baulichen Rettungsweg gibt. Akzeptiert werden diese Lösungen nur auf Basis eines Sondererlasses. Bei der Sanierung sind dann die aktuellen GUV-Richtlinien zu beachten. Im Neubau wird sowas nicht mehr gemacht/genehmigt. Wenn uns jetzt DerNubbel sagt, das ist eine andere Nutzung, bin ich gespannt.

T.

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Beitrag
Datum: 21.08.2012
Uhrzeit: 10:52
ID: 47594



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #9 (Permalink)
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Es ist keine Schule und kein öffentliches Gebäude sondern ein privates Bürogebäude.

Anruf beim Brandschutzsachverständigen hat ergeben: kein Problem.

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Tom
 
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Datum: 21.08.2012
Uhrzeit: 13:02
ID: 47601



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #10 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von DerNubbel Beitrag anzeigen
Es ist keine Schule und kein öffentliches Gebäude
OK, ich zahle 5 EUR in die Ratekasse ...

T.

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Beitrag
Datum: 21.08.2012
Uhrzeit: 23:32
ID: 47612



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #11 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
OK, ich zahle 5 EUR in die Ratekasse ...

T.


Es ist ein Bürogebäude mittlerer Grösse Aber letztenendes ist das laut meines BrandschutzSV´s egal, was ja auch irgendwie logisch erscheint. Wobei mir die Logik bei einigen Forderungen speziell in den ASR manchmal etwas entgeht. Und die nachträglichen Rettungswege in vielen Schulen lassen manchmal echt die Haare zu Berge stehen.

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Tom
 
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Datum: 22.08.2012
Uhrzeit: 19:49
ID: 47629



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #12 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von DerNubbel Beitrag anzeigen
Es ist ein Bürogebäude mittlerer Grösse Aber letztenendes ist das laut meines BrandschutzSV´s egal, was ja auch irgendwie logisch erscheint.
Ist das dann der offizielle 2. Fluchtweg, zum Anleitern? Ist das auch eine Sanierung? Bei einem öffentlichen Verwaltungsbau würde das doch nie genehmigt.

T.

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Beitrag
Datum: 22.08.2012
Uhrzeit: 22:15
ID: 47631



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #13 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Ist das dann der offizielle 2. Fluchtweg, zum Anleitern? Ist das auch eine Sanierung? Bei einem öffentlichen Verwaltungsbau würde das doch nie genehmigt.

T.
Jau, ist´s und ja, eine Sanierung. Kommt vielleicht auf das Bundesland bzw. die lokale Behörde an? Mein Brandschutzsachverständiger hat mir versichert dass das ohne Probleme geht.

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Tom
 
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Datum: 22.08.2012
Uhrzeit: 22:24
ID: 47632



AW: Fenster als Notausstieg - Breite ausreichend bei zwei Flügeln ohne Pfosten? #14 (Permalink)
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Ja, dass das sehr von lokalen Einstellungen abhängt, ist auch meine Erfahrung. Will man nicht glauben, ist aber so. Bei den von mir angeführten Schulen liegen die Notausstiege bis in den 3. Stock übereinander. Zum Teil fehlen unten Stellflächen für die Anleiterung. Und dann stelle man sich mal vor, da werden mehrere Schulklassen unter Zeitdruck evakuiert. Das dauert einen halben Tag bis alle draußen sind ...

Viele Schulen werden aber auch branschutztechnisch nachgerüstet; und wenn ohne große Aufwände möglich, schafft man auch den 2. baul. Rettungsweg.

T.

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