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Hochschule/AG: Architekt             Beitrag Datum: 23.08.2012 Uhrzeit: 12:06 ID: 47644  |            Social Bookmarks:      zu 1: da streiten sich die Gelehrten, in meiner persönlichen Einschätzung und so      handhaben wir das auch, wäre das ein Umbau. Früher hieß es in der HOAI wesentlicher Eingriff, das gibt´s in der 2009er nicht mehr. Somit bräuchtest Du die 20% nicht mal zu vereinbaren, sie sind automatisch vereinbart. zu 2: wenn Du nicht pauschal abrechnest, sondern nach Aufwand (km, Plots etc.) erhöhen die Nebenkosten das Honorar-Angebots-Kosten nicht. Telefon und Post fällt ja eh nicht mehr so viel an. zu 3: ich würde schon berücksichtigen, dass das noch etwas hin ist, bis es losgeht. In unseren Formularverträgen gibt´s da glaub´ ich sogar eine Klausel. @Streitthema: Es gab da mal eine ganz interessante Untersuchung (in der Rezession vor ein paar Jahren), ich glaube von der BAK, demnach waren 90% (oder so) aller befragten Architekten der Meinung, dass die Konkurrenz unterhalb der HOAI anbietet, noch mehr sagten jedoch, dass sie das selbst nicht machen ![]()  |  
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 Punkt 3: Also die geschätzten Baukosten für die Honorarermittlung basieren auf BKI-Referenzkosten vom I/IV 2012. Sind also so aktuell, wie sie sein konnten. Natürlich können die Kosten bis zum Baubeginn (geschätzt Mitte 2013) noch steigen, aber wer weiß das schon und um wieviel. Es kann mir ja keiner vorwerfen, dass ich keine Glaskugel habe und rein theoretisch könnte das Bauen (durch Eurokrise blabla..) ja ausnahmsweise sogar billiger werden. ![]()  |  ||
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Hochschule/AG: Architekt             Beitrag Datum: 23.08.2012 Uhrzeit: 12:17 ID: 47649  |            Social Bookmarks:      PS: Wir orientieren uns bei Umbauzuschlägen immer ein bisschen hieran [PDF AK Berlin]      Wobei interessant ist, dass als Normalfall, also quasi Mittelsatz, die 50% betrachtet werden.  |  
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Hochschule/AG: Architekt             Beitrag Datum: 23.08.2012 Uhrzeit: 12:20 ID: 47650  |            Social Bookmarks:      Gerade weil die Regelung über die mitverarbeitete Bausubstanz (allein schon des      sperrigen Titels wegen bin ich froh über das Außerkrafttreten) ist bei uns 40% Normalfall. Übrigens gibt´s da ja auch noch den Instandhaltungszuschlag für die LPH8, die nach Aussage unserer Kammer mit dem Umbauzuschlag kumulierbar ist. ![]()  |  
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Hochschule/AG: Architekt             Beitrag Datum: 23.08.2012 Uhrzeit: 12:23 ID: 47651  |            Social Bookmarks:      Zitat:  
 Zeit machst. Wenn der Baubeginn feststeht, dann ist es vielleicht noch OK, aber wenn Du quasi auf Abruf stehst und die Dauer der Bauzeit sich ewig verlängert, dann kann man mit dem Büro ganz schön ins Schwimmen kommen, zumindest wenn man eine Zeitplanung betreibt ![]()  |  |
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 ![]() Nein, im Ernst. Natürlich versuchen wir unsere Zeit gut zu planen und vorausschauend zu agieren, aber das funktioniert, so gut man es auch machen will, nur sporadisch. Es hauen einfach zuviele Entscheidungen, unbestimmte Fristen, unvorhersehbare Ereignisse, neue Erkenntnis von allen Seiten (von Bauherr, Behörden, Firmen, anderen Fachplanern) dazwischen. Ein absolut geregelter Ablauf bleibt Wunschdenken, zumindest wenn man über ein dutzend Projekte unterschiedlicher Größe bewältigen will. Ich glaube unsere Antwort kann nur enorme Flexibilität und klare Aussagen über die voraussichtliche Dauer bestimmter Leistungen sein. Ich habe mir mittlerweile einen recht langen Auftragsvorlauf angewöhnt, so dass ich bei dem hier diskutierten Projekt ehrlich froh wäre, wenn man uns etwas warten läßt und es in die erwartete Schwächeperiode ab Mitte/Ende 2013 fällt.  |  ||
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Hochschule/AG: Architekt             Beitrag Datum: 23.08.2012 Uhrzeit: 17:43 ID: 47656  |            Social Bookmarks:      na dann kannst Du ja noch einen Vorlaufnachlass gewähren       ![]()  |  
  
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