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devran: Offline

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devran will become famous soon enough

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Datum: 09.09.2012
Uhrzeit: 22:36
ID: 47826



Geschoßhöhe DG?

#1 (Permalink)
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Hallo ich habe ein Dachgeschoß mit einem Dempel/Kniestock und ~30° Neigung. Der Drempel ist 1,5m hoch das Dach OK Decke bis First 5,59m,
als mittlere Geschoßhöhe habe ich 1,5+4,09/2=3,545 angenommen...

das ganze brauche ich für den ENEV Ausweis von einem Dachumbau

Danke im Voraus...
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"Durch nichts wird Ziel und Sinn unserer Arbeit mehr erschlossen,als...MvdR

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Wilfried Berger: Offline

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Wilfried Berger is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 13.09.2012
Uhrzeit: 20:41
ID: 47881



AW: Geschoßhöhe DG?

#2 (Permalink)
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Grundlegend stellt sich jetzt:
Was ist die Frage?
Über Holzbau können Sie im "BauFachForum" erschöpfend nachforschen. Es fehlt mir einfach die kongrete Frage?

Gruß aus Pfullendorf Wilfried Berger
__________________
Ratschlag vom BauFachForum:
Bauschäden vermeiden ist besser wie Richter und Rechtsanwälte bezahlen.

Geändert von Florian (18.09.2012 um 15:15 Uhr). Grund: Link entfernt

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personal cheese: Offline

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Beitrag
Datum: 13.09.2012
Uhrzeit: 21:23
ID: 47882



AW: Geschoßhöhe DG? #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Wilfried Berger Beitrag anzeigen
besser wie
?

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L. Pontai is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 14.09.2012
Uhrzeit: 22:29
ID: 47891



AW: Geschoßhöhe DG? #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Wilfried Berger Beitrag anzeigen
................................................
Bauschäden vermeiden ist besser wie Richter und Rechtsanwälte bezahlen.
Meine Rechtschreibungprüfer* von MS-Word sagt:

Bauschäden vermeiden ist besser als Richter und Rechtsanwälte bezahlen.

*): Ohne den könnte ich nicht überleben (bedingt durc mein Migrationshintergrund).

Allerdings das mit "als" oder "wie" ist relativ einfach:

Größer/kleiner, besser/schlechter,... als (unterschiedlich)

So groß/klein, gut, wie (gleich)

Leider wird heutzutage diese Regel zunehmend ignoriert.
Ganz konkret: ich habe sogar den Bundespräsidenten bei der Verwendung von "wie" statt "als" ertappt.
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devran: Offline

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Beitrag
Datum: 15.09.2012
Uhrzeit: 11:29
ID: 47901



AW: Geschoßhöhe DG? #5 (Permalink)
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[QUOTE=L. Pontai;47891]Meine Rechtschreibungprüfer* von MS-Word sagt:
*): Ohne den könnte ich nicht überleben (bedingt durc mein Migrationshintergrund).

Allerdings das mit "als" oder "wie" ist relativ einfach:

Größer/kleiner, besser/schlechter,... als (unterschiedlich)

So groß/klein, gut, wie (gleich)

QUOTE]

besser (als ) wie ...

|als der unterschiedliche(die Richter...), aber im gleichbleibenden Kontext (hier im Bauschadensverfahren) unterschiedene, also wie|

... ungenaue Ausdrucksweise, sicher regionale Herkunft, Vertrauen ist besser als Kontrolle, oder?...

Wie ermittelt man Geschoßhöhen von Dächern im Mittel?
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Beitrag
Datum: 15.09.2012
Uhrzeit: 15:12
ID: 47905



AW: Geschoßhöhe DG? #6 (Permalink)
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Da muss ich Sie widersprechen: "besser wie..." ist nicht korrekt.

A ist besser als B (weil A und B unterschiedlich sind..... A ist ja besser).

A ist genau so gut wie B (weil A und B gleich gut sind).

Wer es nicht kapiert.... ist selber schuld.


Und nun zum Thema:

Die mittlere Geschoßhöhe eines Dachgeschosses ist die mittlere Höhe von OKFF bis OK Dachhaut.
Ist der Schnitt trapezförmig (Pultdach), dann eben (h1+h2)/2
Ist das Dach unregelmäßig.... viel Spaß beim rechnen!
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Beitrag
Datum: 16.09.2012
Uhrzeit: 11:25
ID: 47912



AW: Geschoßhöhe DG? #7 (Permalink)
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lol.

sagt man in z.B. Franken (Bayern) das nicht in der Kombination:
Der Kirchtum, der als wie hoch ist.

Zur Sache:
Du solltest Dir in der jeweils gültigen Landesbauordnung die Definition
für "Vollgeschosse" ansehen. In Abgrenzung dazu ist die Definition für
Dachgeschosse geregelt:


Zitat:
Die Definition der Hamburger Bauordnung [HBauO § 2] für ein Vollgeschoss:

(6) Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten
im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen
sind sie Kellergeschosse.

Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als
1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine lichte Höhe von
mindestens 2,3 m haben. Das oberste Geschoss und Geschosse im
Dachraum sind Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über mindestens zwei
Drittel der Geschossfläche des darunter liegenden Geschosses haben.

ACHTUNG: Die Definition von Dachgeschossen unterscheidet sich in den jeweiligen Landesbauordnungen erheblich!


Grüße.
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Beitrag
Datum: 16.09.2012
Uhrzeit: 11:55
ID: 47913



AW: Geschoßhöhe DG? #8 (Permalink)
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Hier geht's aber nicht um Vollgeschoss oder nicht, sondern um mittlerer Geschosshöhe im DG nach EnEV, glaub ich.
Bei komplizierten Geometrien würde ich diese folgendermaßen ermitteln:

Summer der BRI im DG / Summe der BGF im DG

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Datum: 16.09.2012
Uhrzeit: 12:47
ID: 47914



AW: Geschoßhöhe DG? #9 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
.................................
Summer der BRI im DG / summe der BGF im DG
spitze!
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