Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 08.12.2012
Beiträge: 1
karlzeiss: Offline


karlzeiss is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 08.12.2012
Uhrzeit: 10:33
ID: 48715



Baurecht flüchten ins Freie

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo!
Ich habe eine Frage zu Fluchttreppen. Die Berliner Bauordnung meint: "Jeder notwendige Treppenraum muss an einer Außenwand liegen und einen unmittelbaren Ausgang ins Freie haben."
Jetzt würde ich gerne wissen: Was wenn die notwendigen Treppen zwar an der Aussenwand liegen und ins Freie, jedoch in einen Innenhof führen? Dieser Innenhof ist zwar im Freien, hat aber nur durch ein Foyer eine Verbindung zur Strasse. Es könnte ja theoretisch sein, dass es sowohl in einem Geschoss brennt, als auch im Foyer. Dann ist man zwar im Innenhof (der so etwa 8x8m gross ist), kann aber trotzdem nicht zur Strasse, wo man dann wirklich in Sicherheit wäre. Was meint ihr?
Danke!

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Antwort
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
Frage im Baurecht musel1987 Planung & Baurecht 4 03.11.2011 09:26
Baurecht im Kindergarten FoVe Planung & Baurecht 4 22.09.2008 22:49
[Baurecht] LBO Sichtschutzwand Kieler Konstruktion & Technik 0 20.07.2008 21:01
Baurecht Pat Konstruktion & Technik 13 19.10.2006 06:19
Baurecht Online Florian Planung & Baurecht 5 22.09.2006 19:26
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:47 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. (Deutsch)
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®