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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.01.2013 Uhrzeit: 17:03 ID: 49209 | Social Bookmarks: Tom, ich hatte den Beitrag, der Dir beipflichtet, schon geschrieben, als Android abstürzte... Zitat:
sondern in einer separaten Anlage (Ausdruck aus dem AVA Programm). In dieser Anlage waren bei den jeweiligen Positionen nicht nur die Massen, sondern auch die Massenermittlung aus dem Aufmaß aufgeführt. Das sollte der eigentlichen Aufgabe, nämlich Schutz vor Überzahlung, genügen. Ich habe sachlich, fachtechnisch und rechnerisch geprüft. Die HV will nun ihrerseits noch mal (rechnerisch) prüfen, und das ist natürlich umständlicher mit einer Anlage als mit einer direkt berichtigten Rechnung. Deswegen steht als Vereinbarung in Projekthandbüchern von großen BH auch das Prüfungsprozedere genau beschrieben, was mich vermuten lässt, dass es nicht genormt ist. Im Prinzip sehe ich das aber auch so, wie Du denkst, dass man es sehen müsste, und wahrscheinlich war ich nur beleidigt, weil ich mich von der HV (Hausverwaltung) auf den Schlips getreten fühlte, aber so ganz überzeugt bin ich noch nicht... | |
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Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Rechnungsprüfung - Frist | Sven_W | Planung & Baurecht | 6 | 22.05.2008 11:45 |